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Garantiebestimmungen zur 2 auf 5 Jahre Anschlussgarantie Für diesen Artikel können Sie mit einen kleinen Aufpreis eine Garantieverlängerung von 2 auf 5 Jahre abschliessen! Bitte unbedingt folgendes beachten!!! Die Garantieverlängerung ist nur für den privaten Einsatz möglich! Ist der Rechnungsempfänger eine Firma, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie, auch dann wenn eine Garantieverlängerung gebucht wurde, der berechnete Aufpreis wird rückerstattet. Die Garantieverlängerung ist aktuell nur für Endverbraucher folgender Länder möglich (siehe Ländertabelle) Befindet sich der Leistungsempfänger ausserhalb einer dieser Länder, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie, auch dann wenn eine Garantieverlängerung gebucht wurde, der berechnete Aufpreis wird rückerstattet. 1. Umfang der Garantie Diese Garantie ist eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB. Garantiegeberin ist die Caponero & Kuhn GbR (nachfolgend „Garantiegeberin“). Dieser Garantie unterfallen alle bei Ihrem Verkäufer*innen gekauften einzeln aufgeführten, installierten Elektroeinbau-, sowie Standgeräte, z. B. Kühl- oder Gefrierschränke, Herde, Mikrowellen, Backöfen, Geschirrspüler und Dunstabzugshauben, sowie Kaffee-Vollautomaten. Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Ihnen gegenüber dem Verkäufer*innen zustehen, nicht eingeschränkt. Die Garantiegeberin übernimmt nach Maßgabe der folgenden Garantiebestimmungen die Kosten der Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions- oder Fabrikationsfehler, Guss- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Die im Schadenfall bezugsberechtigte Person / jur. Person ist in der Kaufrechnung namentlich genannt. Bei Eigentumsübergang bedarf es einer Vertragsumschreibung. Für Kaffee-Vollautomaten und Armaturen gelten zusätzlich die abweichenden und ergänzenden Bestimmungen gem. Punkt 7 und Punkt 8. Der Garantieanspruch setzt voraus, dass die Garantieabwicklung gemäß Punkt 6 (Was tun im Schadensfall?) durchgeführt und gemeldet wurde. Die Garantie erfasst den Ersatz der nachfolgenden Leistungen: Kompetente Service-Leistung ab dem ersten Tag der Übergabe des Gerätes zur Abwicklung von Mangelanzeigen und Koordination der Mangelbeseitigung; Materialkosten und Kosten für die Instandsetzung mangelhafter Teile oder den Austausch durch Neuteile; Arbeitslohn für Fehlerbeseitigung; An- und Abfahrtskosten; Transportkosten (ausgenommen bei Kaffee-Vollautomaten). Kosten für Bedienungs- und/oder Anwendungsfehler, Überprüfung, Orientierungsbesuche, Kostenvoranschläge o.ä. werden nicht erstattet. 2. Beginn und Ende der Garantie Die Garantie beginnt ab Erhalt der bestellten Ware und endet nach Ablauf von 60 Monaten vom Auslieferungsdatum. Die Garantie besteht als Anschlussgarantie nur für Fehler, die nach Ablauf von 24 Monaten seit dem Auslieferungsdatum bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers aufgetreten sind. Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantielaufzeit. 3. Ausschlüsse / Wegfall der Garantie Diese Garantie ist kein Wartungsvertrag. Wartungsarbeiten und der Ersatz von Verschleißteilen werden im Rahmen dieser Garantie nicht ersetzt. Ebenso keine Zusatz- oder Sonderaufwendungen. Die Garantie erstreckt sich daher nicht auf: Schäden durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, chemische oder elektrochemische Einwirkungen von Wasser wie Rost, Laugenverschleppungen, Mahlwerk-Verklebungen, Verstopfungen, Standortwechsel ohne Fachspedition. Geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch nicht erheblich sind. Zubehör wie Backbleche, Auszüge, Geschirrkörbe und Schubfächer Glas, Gummi, Kunststoff, Dichtungen, Emaille, Reinigung / Entkalkung des Gerätes, Leuchtmittel einschließlich der zu deren Betrieb erforderlichen, technischen Vorrichtungen, Türgriffe/Drehgriffe, Schalter und leicht zerbrechliche Materialien. Schäden durch äußere Einflüsse und Ereignisse (z.B. Wasserschaden nach Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen und Elementarschäden. Schäden durch natürliche Abnutzung, Überlastung und falsches Zubehör. Beschädigung der Oberfläche oder der Farbe und Lackierung, z. B. durch den Einsatz von nicht geeigneten Reinigungsmitteln. Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-, Ergänzungs-, Anbauteile, Pflegemittel und nicht freigegebene Verbrauchs- und Wartungsmaterialien. Zum Hauptzweck gewerblich genutzte Geräte. Bei Verstoß gegen diese Garantiebestimmungen oder Nichterfüllung der hier genannten Voraussetzungen, erlischt die Garantie vollständig. Die Garantie erlischt insbesondere bei Reparaturen und Eingriffen durch nicht von uns autorisierten Kundendienste oder bei Selbstvornahme. 4. Garantie-Obergrenze Die Garantiesumme pro Gerät ist auf dessen Neukaufpreis begrenzt. Das gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall die voraussichtlichen Reparaturkosten den Kaufpreis des betreffenden Gerätes übersteigen (Totalschaden) oder ob die voraussichtlichen Reparaturkosten zusammen mit bereits erbrachten Garantieleistungen für dasselbe Gerät dessen Kaufpreis übersteigen. Soweit eine Reparatur den Kaufpreis übersteigen würde, wird anstelle der Reparaturkosten der Kaufpreis des Geräts abzüglich bereits erbrachter Garantieleistungen ersetzt. Bei Überschreiten der Garantieobergrenze erlischt die Garantie vorzeitig, soweit in dieser Höhe geleistet worden ist. 5. Haftung Die Haftung für weitergehende Ansprüche aufgrund eines Defekts (z. B. Fremd- oder Folgeschäden außerhalb des Gerätes, sonstige Begleitschäden) ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung und Haftung des Verkäufers sowie die Haftung des Herstellers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt. 6. Was tun im Schadensfall? Vor einer Reparatur und zur Wahrung der Garantieansprüche müssen Sie einen Schaden innerhalb von 14 Tagen an die Garantiegeberin melden. Dort werden Sie über den weiteren Verlauf der individuellen Schadenabwicklung in Bezug auf die Kundendiensteinschaltung informiert. Einen Schaden können Sie direkt über folgende Internetadresse melden: Internetadresse: www.homeofkitchen.shop/info/kontakt.html oder Servicehotline: +49 6031 69 67 580 Erreichbarkeit: Montag – Freitag von 10:00 - 18:30 Uhr E-Mail: shop@homeofkitchen.shop Caponero & Kuhn GbR - Pfingstweide 30 – D-61169 Friedberg Die Garantie-Abwicklung kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden. 7. Bestimmungen für Kaffee-Vollautomaten Zusätzlich gilt: Die Verbringung der Standgeräte zum Werkskundendienst (hin und zurück) erfolgt grundsätzlich auf eigene Rechnung und Risiko. Die Garantie endet vorzeitig bei Nicht-Einhaltung der werksseitig festgelegten Hinweise für Nutzung, Pflege, Reinigung, Entkalkung / Service, mangelnder Wartung und Reinigung sowie bei Erreichung von 15.000 gebrühten Tassen. Maßgeblich für die Feststellung ist der werksseitige Zähler. Der bestimmungsgemäße Geräte-Service ist im Schadensfall nachzuweisen und muss ebenfalls durch den jeweiligen Werkskundendienst durchgeführt werden, sofern die Werksvorschriften keine Eigenleistung des Benutzers zulassen. Abweichend von Punkt 4 wird die mögliche Leistung pro Gerät auf dessen wirtschaftlichen Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt. Dieser beträgt ab dem 3. Jahr 75%, im 4. Jahr 65% und im 5. Jahr 55% des nachgewiesenen, ursprünglichen Kaufpreises. Dem Kunden bleibt es unbenommen im Einzelfall einen höheren Zeitwert nachzuweisen. 8. Bestimmungen für Armaturen und Armatursysteme Zusätzlich gilt: Eine Garantie für Armaturen und Armatursysteme besteht nur, wenn diese gemäß den Montage- und Dichtmittelanweisungen des Herstellers fachmännisch eingebaut wurden. Ausgeschlossen ist eine Garantieleistung darüber hinaus in folgenden Fällen: Reduzierung der Durchflussmenge durch Verschmutzungen oder Verkalkungen; Undichtigkeiten durch lose Verbindungen; Zu wenig Druck durch unterschiedliche Druckverhältnisse im Leitungsnetz; Schäden an Verschleißteilen wie etwa gerissene Metallummantelung des Brauseschlauchs. Einwilligung zur Datenverarbeitung Durch meine Bestellung der Garantieverlängerung bei home of kitchen erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir angegebenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Vertragsdurchführung, der Schadensbearbeitung (Garantiefall), der Betreuung – speziell auch zur permanenten Weiterentwicklung des Produktes – von der Caponero & Kuhn GbR, Pfingstweide 30, D-61169 Friedberg, der Versicherung, als auch dem Hersteller des Produkts und dem Kundendienst, gespeichert und genutzt werden. Hinweise zum Datenschutz siehe: www.homeofkitchen.shop/info/privatsphaere-und-datenschutz.html
Preis: 280.11 € | Versand*: 29.00 € -
Garantiebestimmungen zur 2 auf 5 Jahre Anschlussgarantie Für diesen Artikel können Sie mit einen kleinen Aufpreis eine Garantieverlängerung von 2 auf 5 Jahre abschliessen! Bitte unbedingt folgendes beachten!!! Die Garantieverlängerung ist nur für den privaten Einsatz möglich! Ist der Rechnungsempfänger eine Firma, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie, auch dann wenn eine Garantieverlängerung gebucht wurde, der berechnete Aufpreis wird rückerstattet. 1. Umfang der Garantie Diese Garantie ist eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB. Garantiegeberin ist die Caponero & Kuhn GbR (nachfolgend „Garantiegeberin“). Dieser Garantie unterfallen alle bei Ihrem Verkäufer*innen gekauften einzeln aufgeführten, installierten Elektroeinbau-, sowie Standgeräte, z. B. Kühl- oder Gefrierschränke, Herde, Mikrowellen, Backöfen, Geschirrspüler und Dunstabzugshauben, sowie Kaffee-Vollautomaten. Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Ihnen gegenüber dem Verkäufer*innen zustehen, nicht eingeschränkt. Die Garantiegeberin übernimmt nach Maßgabe der folgenden Garantiebestimmungen die Kosten der Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions- oder Fabrikationsfehler, Guss- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Die im Schadenfall bezugsberechtigte Person / jur. Person ist in der Kaufrechnung namentlich genannt. Bei Eigentumsübergang bedarf es einer Vertragsumschreibung. Für Kaffee-Vollautomaten und Armaturen gelten zusätzlich die abweichenden und ergänzenden Bestimmungen gem. Punkt 7 und Punkt 8. Der Garantieanspruch setzt voraus, dass die Garantieabwicklung gemäß Punkt 6 (Was tun im Schadensfall?) durchgeführt und gemeldet wurde. Die Garantie erfasst den Ersatz der nachfolgenden Leistungen: Kompetente Service-Leistung ab dem ersten Tag der Übergabe des Gerätes zur Abwicklung von Mangelanzeigen und Koordination der Mangelbeseitigung; Materialkosten und Kosten für die Instandsetzung mangelhafter Teile oder den Austausch durch Neuteile; Arbeitslohn für Fehlerbeseitigung; An- und Abfahrtskosten; Transportkosten (ausgenommen bei Kaffee-Vollautomaten). Kosten für Bedienungs- und/oder Anwendungsfehler, Überprüfung, Orientierungsbesuche, Kostenvoranschläge o.ä. werden nicht erstattet. 2. Beginn und Ende der Garantie Die Garantie beginnt ab Erhalt der bestellten Ware und endet nach Ablauf von 60 Monaten vom Auslieferungsdatum. Die Garantie besteht als Anschlussgarantie nur für Fehler, die nach Ablauf von 24 Monaten seit dem Auslieferungsdatum bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers aufgetreten sind. Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantielaufzeit. 3. Ausschlüsse / Wegfall der Garantie Diese Garantie ist kein Wartungsvertrag. Wartungsarbeiten und der Ersatz von Verschleißteilen werden im Rahmen dieser Garantie nicht ersetzt. Ebenso keine Zusatz- oder Sonderaufwendungen. Die Garantie erstreckt sich daher nicht auf: Schäden durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, chemische oder elektrochemische Einwirkungen von Wasser wie Rost, Laugenverschleppungen, Mahlwerk-Verklebungen, Verstopfungen, Standortwechsel ohne Fachspedition. Geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch nicht erheblich sind. Zubehör wie Backbleche, Auszüge, Geschirrkörbe und Schubfächer Glas, Gummi, Kunststoff, Dichtungen, Emaille, Reinigung / Entkalkung des Gerätes, Leuchtmittel einschließlich der zu deren Betrieb erforderlichen, technischen Vorrichtungen, Türgriffe/Drehgriffe, Schalter und leicht zerbrechliche Materialien. Schäden durch äußere Einflüsse und Ereignisse (z.B. Wasserschaden nach Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen und Elementarschäden. Schäden durch natürliche Abnutzung, Überlastung und falsches Zubehör. Beschädigung der Oberfläche oder der Farbe und Lackierung, z. B. durch den Einsatz von nicht geeigneten Reinigungsmitteln. Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-, Ergänzungs-, Anbauteile, Pflegemittel und nicht freigegebene Verbrauchs- und Wartungsmaterialien. Zum Hauptzweck gewerblich genutzte Geräte. Bei Verstoß gegen diese Garantiebestimmungen oder Nichterfüllung der hier genannten Voraussetzungen, erlischt die Garantie vollständig. Die Garantie erlischt insbesondere bei Reparaturen und Eingriffen durch nicht von uns autorisierten Kundendienste oder bei Selbstvornahme. 4. Garantie-Obergrenze Die Garantiesumme pro Gerät ist auf dessen Neukaufpreis begrenzt. Das gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall die voraussichtlichen Reparaturkosten den Kaufpreis des betreffenden Gerätes übersteigen (Totalschaden) oder ob die voraussichtlichen Reparaturkosten zusammen mit bereits erbrachten Garantieleistungen für dasselbe Gerät dessen Kaufpreis übersteigen. Soweit eine Reparatur den Kaufpreis übersteigen würde, wird anstelle der Reparaturkosten der Kaufpreis des Geräts abzüglich bereits erbrachter Garantieleistungen ersetzt. Bei Überschreiten der Garantieobergrenze erlischt die Garantie vorzeitig, soweit in dieser Höhe geleistet worden ist. 5. Haftung Die Haftung für weitergehende Ansprüche aufgrund eines Defekts (z. B. Fremd- oder Folgeschäden außerhalb des Gerätes, sonstige Begleitschäden) ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung und Haftung des Verkäufers sowie die Haftung des Herstellers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt. 6. Was tun im Schadensfall? Vor einer Reparatur und zur Wahrung der Garantieansprüche müssen Sie einen Schaden innerhalb von 14 Tagen an die Garantiegeberin melden. Dort werden Sie über den weiteren Verlauf der individuellen Schadenabwicklung in Bezug auf die Kundendiensteinschaltung informiert. Einen Schaden können Sie direkt über folgende Internetadresse melden: Internetadresse: www.homeofkitchen.shop/info/kontakt.html oder Servicehotline: +49 6031 69 67 580 Erreichbarkeit: Montag – Freitag von 10:00 - 18:30 Uhr E-Mail: shop@homeofkitchen.shop Caponero & Kuhn GbR - Pfingstweide 30 – D-61169 Friedberg Die Garantie-Abwicklung kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden. 7. Bestimmungen für Kaffee-Vollautomaten Zusätzlich gilt: Die Verbringung der Standgeräte zum Werkskundendienst (hin und zurück) erfolgt grundsätzlich auf eigene Rechnung und Risiko. Die Garantie endet vorzeitig bei Nicht-Einhaltung der werksseitig festgelegten Hinweise für Nutzung, Pflege, Reinigung, Entkalkung / Service, mangelnder Wartung und Reinigung sowie bei Erreichung von 15.000 gebrühten Tassen. Maßgeblich für die Feststellung ist der werksseitige Zähler. Der bestimmungsgemäße Geräte-Service ist im Schadensfall nachzuweisen und muss ebenfalls durch den jeweiligen Werkskundendienst durchgeführt werden, sofern die Werksvorschriften keine Eigenleistung des Benutzers zulassen. Abweichend von Punkt 4 wird die mögliche Leistung pro Gerät auf dessen wirtschaftlichen Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt. Dieser beträgt ab dem 3. Jahr 75%, im 4. Jahr 65% und im 5. Jahr 55% des nachgewiesenen, ursprünglichen Kaufpreises. Dem Kunden bleibt es unbenommen im Einzelfall einen höheren Zeitwert nachzuweisen. 8. Bestimmungen für Armaturen und Armatursysteme Zusätzlich gilt: Eine Garantie für Armaturen und Armatursysteme besteht nur, wenn diese gemäß den Montage- und Dichtmittelanweisungen des Herstellers fachmännisch eingebaut wurden. Ausgeschlossen ist eine Garantieleistung darüber hinaus in folgenden Fällen: Reduzierung der Durchflussmenge durch Verschmutzungen oder Verkalkungen; Undichtigkeiten durch lose Verbindungen; Zu wenig Druck durch unterschiedliche Druckverhältnisse im Leitungsnetz; Schäden an Verschleißteilen wie etwa gerissene Metallummantelung des Brauseschlauchs. Einwilligung zur Datenverarbeitung Durch meine Bestellung der Garantieverlängerung bei home of kitchen erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir angegebenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Vertragsdurchführung, der Schadensbearbeitung (Garantiefall), der Betreuung – speziell auch zur permanenten Weiterentwicklung des Produktes – von der Caponero & Kuhn GbR, Pfingstweide 30, D-61169 Friedberg, der Versicherung, als auch dem Hersteller des Produkts und dem Kundendienst, gespeichert und genutzt werden. Hinweise zum Datenschutz siehe: www.homeofkitchen.shop/info/privatsphaere-und-datenschutz.html
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Garantiebestimmungen zur 2 auf 5 Jahre Anschlussgarantie Dieser Artikel wird ohne Aufpreis mit einer Garantieverlängerung von 2 auf 5 Jahre angeboten! Bitte unbedingt folgendes beachten!!! Die Garantieverlängerung ist nur für den privaten Einsatz möglich! Ist der Rechnungsempfänger eine Firma, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie obwohl in Ihrer Bestellbestätigung im Artikeltitel "5 Jahre Garantie" steht, eine "automatische Textänderung" ist technisch leider nicht möglich! Die Garantieverlängerung ist aktuell nur für Endverbraucher folgender Länder möglich (siehe Ländertabelle) Befindet sich Leistungsempfänger ausserhalb einer dieser Länder, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie obwohl in Ihrer Bestellbestätigung im Artikeltitel "5 Jahre Garantie" steht, eine "automatische Textänderung" ist technisch leider nicht möglich! 1. Umfang der Garantie Diese Garantie ist eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB. Garantiegeberin ist die Garantie-Datenbank 24 GmbH (nachfolgend „Garantiegeberin“). Dieser Garantie unterfallen alle bei Ihrem Verkäufer*innen gekauften und in der Garantie-Urkunde einzeln aufgeführten, installierten Elektroeinbau-, sowie Standgeräte, z. B. Kühl- oder Gefrierschränke, Herde, Mikrowellen, Backöfen, Geschirrspüler und Dunstabzugshauben, sowie Kaffee-Vollautomaten. Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Ihnen gegenüber dem Verkäufer*innen zustehen, nicht eingeschränkt. Die Garantiegeberin ersetzt Ihnen nach Maßgabe der folgenden Garantiebestimmungen die Kosten der Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions- oder Fabrikationsfehler, Guss- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Die im Schadenfall bezugsberechtigte Person / jur. Person ist in der Urkunde namentlich genannt. Bei Eigentumsübergang bedarf es einer Vertragsumschreibung. Für Kaffee-Vollautomaten und Armaturen gelten zusätzlich die abweichenden und ergänzenden Bestimmungen gem. Punkt 7 und Punkt 8. Der Garantieanspruch setzt voraus, dass die Garantieabwicklung gemäß Punkt 6 (Was tun im Schadensfall?) durchgeführt und gemeldet wurde. Die Garantie erfasst den Ersatz der nachfolgenden Leistungen: Kompetente Service-Leistung ab dem ersten Tag der Übergabe des Gerätes zur Abwicklung von Mangelanzeigen und Koordination der Mangelbeseitigung; Materialkosten und Kosten für die Instandsetzung mangelhafter Teile oder den Austausch durch Neuteile; Arbeitslohn für Fehlerbeseitigung; An- und Abfahrtskosten; Transportkosten (ausgenommen bei Kaffee-Vollautomaten). Kosten für Bedienungs- und/oder Anwendungsfehler, Überprüfung, Orientierungsbesuche, Kostenvoranschläge o.ä. werden nicht erstattet. 2. Beginn und Ende der Garantie Die Garantie beginnt nach Ausstellung dieser Garantieurkunde und endet nach Ablauf von 60 Monaten vom Auslieferungsdatum. Die Garantie besteht als Anschlussgarantie nur für Fehler, die nach Ablauf von 24 Monaten seit dem Auslieferungsdatum bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers aufgetreten sind. Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantielaufzeit. 3. Ausschlüsse / Wegfall der Garantie Diese Garantie ist kein Wartungsvertrag. Wartungsarbeiten und der Ersatz von Verschleißteilen werden im Rahmen dieser Garantie nicht ersetzt. Ebenso keine Zusatz- oder Sonderaufwendungen. Die Garantie erstreckt sich daher nicht auf: Schäden durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, chemische oder elektrochemische Einwirkungen von Wasser wie Rost, Laugenverschleppungen, Mahlwerk-Verklebungen, Verstopfungen, Standortwechsel ohne Fachspedition. Geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch nicht erheblich sind. Zubehör wie Backbleche, Auszüge, Geschirrkörbe und Schubfächer Glas, Gummi, Kunststoff, Dichtungen, Emaille, Reinigung / Entkalkung des Gerätes, Leuchtmittel einschließlich der zu deren Betrieb erforderlichen, technischen Vorrichtungen, Türgriffe/Drehgriffe, Schalter und leicht zerbrechliche Materialien. Schäden durch äußere Einflüsse und Ereignisse (z.B. Wasserschaden nach Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen und Elementarschäden. Schäden durch natürliche Abnutzung, Überlastung und falsches Zubehör. Beschädigung der Oberfläche oder der Farbe und Lackierung, z. B. durch den Einsatz von nicht geeigneten Reinigungsmitteln. Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-, Ergänzungs-, Anbauteile, Pflegemittel und nicht freigegebene Verbrauchs- und Wartungsmaterialien. Zum Hauptzweck gewerblich genutzte Geräte. Bei Verstoß gegen diese Garantiebestimmungen oder Nichterfüllung der hier genannten Voraussetzungen, erlischt die Garantie vollständig. Die Garantie erlischt insbesondere bei Reparaturen und Eingriffen durch nicht von uns autorisierten Kundendienste oder bei Selbstvornahme. 4. Garantie-Obergrenze Die Garantiesumme pro Gerät ist auf dessen Neukaufpreis begrenzt. Das gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall die voraussichtlichen Reparaturkosten den Kaufpreis des betreffenden Gerätes übersteigen (Totalschaden) oder ob die voraussichtlichen Reparaturkosten zusammen mit bereits erbrachten Garantieleistungen für dasselbe Gerät dessen Kaufpreis übersteigen. Soweit eine Reparatur den Kaufpreis übersteigen würde, wird anstelle der Reparaturkosten der Kaufpreis des Geräts abzüglich bereits erbrachter Garantieleistungen ersetzt. Bei Überschreiten der Garantieobergrenze erlischt die Garantie vorzeitig, soweit in dieser Höhe geleistet worden ist. 5. Haftung Die Haftung für weitergehende Ansprüche aufgrund eines Defekts (z. B. Fremd- oder Folgeschäden außerhalb des Gerätes, sonstige Begleitschäden) ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung und Haftung des Verkäufers sowie die Haftung des Herstellers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt. 6. Was tun im Schadensfall? Vor einer Reparatur und zur Wahrung der Garantieansprüche müssen Sie einen Schaden innerhalb von 14 Tagen an die Garantiegeberin für Sie kostenfrei melden. Dort werden Sie über den weiteren Verlauf der individuellen Schadenabwicklung in Bezug auf die Kundendiensteinschaltung informiert. Einen Schaden können Sie direkt über folgende Internetadresse melden: Internetadresse: www.5-jahre-garantie.de oder Servicehotline: +49 6103 391 780 Erreichbarkeit: Montag – Freitag von 09:00 -17:00 Uhr E-Mail: info@garantieschaden.de Garantie-Datenbank 24 GmbH- Hans-Strothoff-Platz1 – D-63303 Dreieich Die Garantie-Abwicklung kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden. 7. Bestimmungen für Kaffee-Vollautomaten Zusätzlich gilt: Die Verbringung der Standgeräte zum Werkskundendienst (hin und zurück) erfolgt grundsätzlich auf eigene Rechnung und Risiko. Die Garantie endet vorzeitig bei Nicht-Einhaltung der werksseitig festgelegten Hinweise für Nutzung, Pflege, Reinigung, Entkalkung / Service, mangelnder Wartung und Reinigung sowie bei Erreichung von 15.000 gebrühten Tassen. Maßgeblich für die Feststellung ist der werksseitige Zähler. Der bestimmungsgemäße Geräte-Service ist im Schadensfall nachzuweisen und muss ebenfalls durch den jeweiligen Werkskundendienst durchgeführt werden, sofern die Werksvorschriften keine Eigenleistung des Benutzers zulassen. Abweichend von Punkt 4 wird die mögliche Leistung pro Gerät auf dessen wirtschaftlichen Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt. Dieser beträgt ab dem 3. Jahr 75%, im 4. Jahr 65% und im 5. Jahr 55% des nachgewiesenen, ursprünglichen Kaufpreises. Dem Kunden bleibt es unbenommen im Einzelfall einen höheren Zeitwert nachzuweisen. 8. Bestimmungen für Armaturen und Armatursysteme Zusätzlich gilt: Eine Garantie für Armaturen und Armatursysteme besteht nur, wenn diese gemäß den Montage- und Dichtmittelanweisungen des Herstellers fachmännisch eingebaut wurden. Ausgeschlossen ist eine Garantieleistung darüber hinaus in folgenden Fällen: Reduzierung der Durchflussmenge durch Verschmutzungen oder Verkalkungen; Undichtigkeiten durch lose Verbindungen; Zu wenig Druck durch unterschiedliche Druckverhältnisse im Leitungsnetz; Schäden an Verschleißteilen wie etwa gerissene Metallummantelung des Brauseschlauchs. Einwilligung zur Datenverarbeitung Durch meine Bestellung der Garantieverlängerung bei home of kitchen erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir angegebenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Vertragsdurchführung, der Schadensbearbeitung (Garantiefall), der Betreuung – speziell auch zur permanenten Weiterentwicklung des Produktes – von der Garantie-Datenbank 24 GmbH, Hans-Strothoff-Platz 1, D-63303 Dreieich, der Versicherung, als auch dem Hersteller des Produkts und dem Kundendienst, gespeichert und genutzt werden. Hinweise zum Datenschutz siehe: https://www.garantiedatenbank.com/datenschutzerklaerung/
Preis: 1623.87 € | Versand*: 19.00 € -
Garantiebestimmungen zur 2 auf 7 Jahre Anschlussgarantie Bitte unbedingt folgendes beachten!!! Die Garantieverlängerung ist nur für den privaten Einsatz möglich! Ist der Rechnungsempfänger eine Firma, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie, auch dann wenn eine Garantieverlängerung gebucht wurde, der berechnete Aufpreis wird rückerstattet. 1. Umfang der Garantie Diese Garantie ist eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB. Garantiegeberin ist die Caponero & Kuhn GbR (nachfolgend „Garantiegeberin“). Dieser Garantie unterfallen alle bei Ihrem Verkäufer*innen gekauften einzeln aufgeführten, installierten Elektroeinbau-, sowie Standgeräte, z. B. Kühl- oder Gefrierschränke, Herde, Mikrowellen, Backöfen, Geschirrspüler und Dunstabzugshauben, sowie Kaffee-Vollautomaten. Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Ihnen gegenüber dem Verkäufer*innen zustehen, nicht eingeschränkt. Die Garantiegeberin übernimmt nach Maßgabe der folgenden Garantiebestimmungen die Kosten der Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions- oder Fabrikationsfehler, Guss- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Die im Schadenfall bezugsberechtigte Person / jur. Person ist in der Kaufrechnung namentlich genannt. Bei Eigentumsübergang bedarf es einer Vertragsumschreibung. Für Kaffee-Vollautomaten und Armaturen gelten zusätzlich die abweichenden und ergänzenden Bestimmungen gem. Punkt 7 und Punkt 8. Der Garantieanspruch setzt voraus, dass die Garantieabwicklung gemäß Punkt 6 (Was tun im Schadensfall?) durchgeführt und gemeldet wurde. Die Garantie erfasst den Ersatz der nachfolgenden Leistungen: Kompetente Service-Leistung ab dem ersten Tag der Übergabe des Gerätes zur Abwicklung von Mangelanzeigen und Koordination der Mangelbeseitigung; Materialkosten und Kosten für die Instandsetzung mangelhafter Teile oder den Austausch durch Neuteile; Arbeitslohn für Fehlerbeseitigung; An- und Abfahrtskosten; Transportkosten (ausgenommen bei Kaffee-Vollautomaten). Kosten für Bedienungs- und/oder Anwendungsfehler, Überprüfung, Orientierungsbesuche, Kostenvoranschläge o.ä. werden nicht erstattet. 2. Beginn und Ende der Garantie Die Garantie beginnt ab Erhalt der bestellten Ware und endet nach Ablauf von 84 Monaten vom Auslieferungsdatum. Die Garantie besteht als Anschlussgarantie nur für Fehler, die nach Ablauf von 24 Monaten seit dem Auslieferungsdatum bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers aufgetreten sind. Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantielaufzeit. 3. Ausschlüsse / Wegfall der Garantie Diese Garantie ist kein Wartungsvertrag. Wartungsarbeiten und der Ersatz von Verschleißteilen werden im Rahmen dieser Garantie nicht ersetzt. Ebenso keine Zusatz- oder Sonderaufwendungen. Die Garantie erstreckt sich daher nicht auf: Schäden durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, chemische oder elektrochemische Einwirkungen von Wasser wie Rost, Laugenverschleppungen, Mahlwerk-Verklebungen, Verstopfungen, Standortwechsel ohne Fachspedition. Geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch nicht erheblich sind. Zubehör wie Backbleche, Auszüge, Geschirrkörbe und Schubfächer Glas, Gummi, Kunststoff, Dichtungen, Emaille, Reinigung / Entkalkung des Gerätes, Leuchtmittel einschließlich der zu deren Betrieb erforderlichen, technischen Vorrichtungen, Türgriffe/Drehgriffe, Schalter und leicht zerbrechliche Materialien. Schäden durch äußere Einflüsse und Ereignisse (z.B. 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Das gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall die voraussichtlichen Reparaturkosten den Kaufpreis des betreffenden Gerätes übersteigen (Totalschaden) oder ob die voraussichtlichen Reparaturkosten zusammen mit bereits erbrachten Garantieleistungen für dasselbe Gerät dessen Kaufpreis übersteigen. Soweit eine Reparatur den Kaufpreis übersteigen würde, wird anstelle der Reparaturkosten der Kaufpreis des Geräts abzüglich bereits erbrachter Garantieleistungen ersetzt. Bei Überschreiten der Garantieobergrenze erlischt die Garantie vorzeitig, soweit in dieser Höhe geleistet worden ist. 5. Haftung Die Haftung für weitergehende Ansprüche aufgrund eines Defekts (z. B. Fremd- oder Folgeschäden außerhalb des Gerätes, sonstige Begleitschäden) ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung und Haftung des Verkäufers sowie die Haftung des Herstellers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt. 6. Was tun im Schadensfall? 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Die Garantie endet vorzeitig bei Nicht-Einhaltung der werksseitig festgelegten Hinweise für Nutzung, Pflege, Reinigung, Entkalkung / Service, mangelnder Wartung und Reinigung sowie bei Erreichung von 15.000 gebrühten Tassen. Maßgeblich für die Feststellung ist der werksseitige Zähler. Der bestimmungsgemäße Geräte-Service ist im Schadensfall nachzuweisen und muss ebenfalls durch den jeweiligen Werkskundendienst durchgeführt werden, sofern die Werksvorschriften keine Eigenleistung des Benutzers zulassen. Abweichend von Punkt 4 wird die mögliche Leistung pro Gerät auf dessen wirtschaftlichen Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt. Dieser beträgt ab dem 3. Jahr 75%, im 4. Jahr 65% und im 5. Jahr 55% des nachgewiesenen, ursprünglichen Kaufpreises. Dem Kunden bleibt es unbenommen im Einzelfall einen höheren Zeitwert nachzuweisen. 8. Bestimmungen für Armaturen und Armatursysteme Zusätzlich gilt: Eine Garantie für Armaturen und Armatursysteme besteht nur, wenn diese gemäß den Montage- und Dichtmittelanweisungen des Herstellers fachmännisch eingebaut wurden. Ausgeschlossen ist eine Garantieleistung darüber hinaus in folgenden Fällen: Reduzierung der Durchflussmenge durch Verschmutzungen oder Verkalkungen; Undichtigkeiten durch lose Verbindungen; Zu wenig Druck durch unterschiedliche Druckverhältnisse im Leitungsnetz; Schäden an Verschleißteilen wie etwa gerissene Metallummantelung des Brauseschlauchs. Einwilligung zur Datenverarbeitung Durch meine Bestellung der Garantieverlängerung bei home of kitchen erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir angegebenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Vertragsdurchführung, der Schadensbearbeitung (Garantiefall), der Betreuung – speziell auch zur permanenten Weiterentwicklung des Produktes – von der Caponero & Kuhn GbR, Pfingstweide 30, D-61169 Friedberg, der Versicherung, als auch dem Hersteller des Produkts und dem Kundendienst, gespeichert und genutzt werden. Hinweise zum Datenschutz siehe: www.homeofkitchen.shop/info/privatsphaere-und-datenschutz.html
Preis: 1496.00 € | Versand*: 69.00 € -
Garantiebestimmungen zur 2 auf 5 Jahre Anschlussgarantie Für diesen Artikel können Sie mit einen kleinen Aufpreis eine Garantieverlängerung von 2 auf 5 Jahre abschliessen! Bitte unbedingt folgendes beachten!!! Die Garantieverlängerung ist nur für den privaten Einsatz möglich! Ist der Rechnungsempfänger eine Firma, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie, auch dann wenn eine Garantieverlängerung gebucht wurde, der berechnete Aufpreis wird rückerstattet. 1. Umfang der Garantie Diese Garantie ist eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB. Garantiegeberin ist die Caponero & Kuhn GbR (nachfolgend „Garantiegeberin“). Dieser Garantie unterfallen alle bei Ihrem Verkäufer*innen gekauften einzeln aufgeführten, installierten Elektroeinbau-, sowie Standgeräte, z. B. Kühl- oder Gefrierschränke, Herde, Mikrowellen, Backöfen, Geschirrspüler und Dunstabzugshauben, sowie Kaffee-Vollautomaten. Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Ihnen gegenüber dem Verkäufer*innen zustehen, nicht eingeschränkt. Die Garantiegeberin übernimmt nach Maßgabe der folgenden Garantiebestimmungen die Kosten der Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions- oder Fabrikationsfehler, Guss- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Die im Schadenfall bezugsberechtigte Person / jur. Person ist in der Kaufrechnung namentlich genannt. Bei Eigentumsübergang bedarf es einer Vertragsumschreibung. Für Kaffee-Vollautomaten und Armaturen gelten zusätzlich die abweichenden und ergänzenden Bestimmungen gem. Punkt 7 und Punkt 8. Der Garantieanspruch setzt voraus, dass die Garantieabwicklung gemäß Punkt 6 (Was tun im Schadensfall?) durchgeführt und gemeldet wurde. Die Garantie erfasst den Ersatz der nachfolgenden Leistungen: Kompetente Service-Leistung ab dem ersten Tag der Übergabe des Gerätes zur Abwicklung von Mangelanzeigen und Koordination der Mangelbeseitigung; Materialkosten und Kosten für die Instandsetzung mangelhafter Teile oder den Austausch durch Neuteile; Arbeitslohn für Fehlerbeseitigung; An- und Abfahrtskosten; Transportkosten (ausgenommen bei Kaffee-Vollautomaten). Kosten für Bedienungs- und/oder Anwendungsfehler, Überprüfung, Orientierungsbesuche, Kostenvoranschläge o.ä. werden nicht erstattet. 2. Beginn und Ende der Garantie Die Garantie beginnt ab Erhalt der bestellten Ware und endet nach Ablauf von 60 Monaten vom Auslieferungsdatum. Die Garantie besteht als Anschlussgarantie nur für Fehler, die nach Ablauf von 24 Monaten seit dem Auslieferungsdatum bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers aufgetreten sind. Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantielaufzeit. 3. Ausschlüsse / Wegfall der Garantie Diese Garantie ist kein Wartungsvertrag. Wartungsarbeiten und der Ersatz von Verschleißteilen werden im Rahmen dieser Garantie nicht ersetzt. Ebenso keine Zusatz- oder Sonderaufwendungen. Die Garantie erstreckt sich daher nicht auf: Schäden durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, chemische oder elektrochemische Einwirkungen von Wasser wie Rost, Laugenverschleppungen, Mahlwerk-Verklebungen, Verstopfungen, Standortwechsel ohne Fachspedition. Geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch nicht erheblich sind. Zubehör wie Backbleche, Auszüge, Geschirrkörbe und Schubfächer Glas, Gummi, Kunststoff, Dichtungen, Emaille, Reinigung / Entkalkung des Gerätes, Leuchtmittel einschließlich der zu deren Betrieb erforderlichen, technischen Vorrichtungen, Türgriffe/Drehgriffe, Schalter und leicht zerbrechliche Materialien. Schäden durch äußere Einflüsse und Ereignisse (z.B. Wasserschaden nach Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen und Elementarschäden. Schäden durch natürliche Abnutzung, Überlastung und falsches Zubehör. Beschädigung der Oberfläche oder der Farbe und Lackierung, z. B. durch den Einsatz von nicht geeigneten Reinigungsmitteln. Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-, Ergänzungs-, Anbauteile, Pflegemittel und nicht freigegebene Verbrauchs- und Wartungsmaterialien. Zum Hauptzweck gewerblich genutzte Geräte. Bei Verstoß gegen diese Garantiebestimmungen oder Nichterfüllung der hier genannten Voraussetzungen, erlischt die Garantie vollständig. Die Garantie erlischt insbesondere bei Reparaturen und Eingriffen durch nicht von uns autorisierten Kundendienste oder bei Selbstvornahme. 4. Garantie-Obergrenze Die Garantiesumme pro Gerät ist auf dessen Neukaufpreis begrenzt. Das gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall die voraussichtlichen Reparaturkosten den Kaufpreis des betreffenden Gerätes übersteigen (Totalschaden) oder ob die voraussichtlichen Reparaturkosten zusammen mit bereits erbrachten Garantieleistungen für dasselbe Gerät dessen Kaufpreis übersteigen. Soweit eine Reparatur den Kaufpreis übersteigen würde, wird anstelle der Reparaturkosten der Kaufpreis des Geräts abzüglich bereits erbrachter Garantieleistungen ersetzt. Bei Überschreiten der Garantieobergrenze erlischt die Garantie vorzeitig, soweit in dieser Höhe geleistet worden ist. 5. Haftung Die Haftung für weitergehende Ansprüche aufgrund eines Defekts (z. B. Fremd- oder Folgeschäden außerhalb des Gerätes, sonstige Begleitschäden) ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung und Haftung des Verkäufers sowie die Haftung des Herstellers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt. 6. Was tun im Schadensfall? Vor einer Reparatur und zur Wahrung der Garantieansprüche müssen Sie einen Schaden innerhalb von 14 Tagen an die Garantiegeberin melden. Dort werden Sie über den weiteren Verlauf der individuellen Schadenabwicklung in Bezug auf die Kundendiensteinschaltung informiert. Einen Schaden können Sie direkt über folgende Internetadresse melden: Internetadresse: www.homeofkitchen.shop/info/kontakt.html oder Servicehotline: +49 6031 69 67 580 Erreichbarkeit: Montag – Freitag von 10:00 - 18:30 Uhr E-Mail: shop@homeofkitchen.shop Caponero & Kuhn GbR - Pfingstweide 30 – D-61169 Friedberg Die Garantie-Abwicklung kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden. 7. Bestimmungen für Kaffee-Vollautomaten Zusätzlich gilt: Die Verbringung der Standgeräte zum Werkskundendienst (hin und zurück) erfolgt grundsätzlich auf eigene Rechnung und Risiko. Die Garantie endet vorzeitig bei Nicht-Einhaltung der werksseitig festgelegten Hinweise für Nutzung, Pflege, Reinigung, Entkalkung / Service, mangelnder Wartung und Reinigung sowie bei Erreichung von 15.000 gebrühten Tassen. Maßgeblich für die Feststellung ist der werksseitige Zähler. Der bestimmungsgemäße Geräte-Service ist im Schadensfall nachzuweisen und muss ebenfalls durch den jeweiligen Werkskundendienst durchgeführt werden, sofern die Werksvorschriften keine Eigenleistung des Benutzers zulassen. Abweichend von Punkt 4 wird die mögliche Leistung pro Gerät auf dessen wirtschaftlichen Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt. Dieser beträgt ab dem 3. Jahr 75%, im 4. Jahr 65% und im 5. Jahr 55% des nachgewiesenen, ursprünglichen Kaufpreises. Dem Kunden bleibt es unbenommen im Einzelfall einen höheren Zeitwert nachzuweisen. 8. Bestimmungen für Armaturen und Armatursysteme Zusätzlich gilt: Eine Garantie für Armaturen und Armatursysteme besteht nur, wenn diese gemäß den Montage- und Dichtmittelanweisungen des Herstellers fachmännisch eingebaut wurden. Ausgeschlossen ist eine Garantieleistung darüber hinaus in folgenden Fällen: Reduzierung der Durchflussmenge durch Verschmutzungen oder Verkalkungen; Undichtigkeiten durch lose Verbindungen; Zu wenig Druck durch unterschiedliche Druckverhältnisse im Leitungsnetz; Schäden an Verschleißteilen wie etwa gerissene Metallummantelung des Brauseschlauchs. Einwilligung zur Datenverarbeitung Durch meine Bestellung der Garantieverlängerung bei home of kitchen erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir angegebenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Vertragsdurchführung, der Schadensbearbeitung (Garantiefall), der Betreuung – speziell auch zur permanenten Weiterentwicklung des Produktes – von der Caponero & Kuhn GbR, Pfingstweide 30, D-61169 Friedberg, der Versicherung, als auch dem Hersteller des Produkts und dem Kundendienst, gespeichert und genutzt werden. Hinweise zum Datenschutz siehe: www.homeofkitchen.shop/info/privatsphaere-und-datenschutz.html
Preis: 521.00 € | Versand*: 19.00 € -
Garantiebestimmungen zur 2 auf 7 Jahre Anschlussgarantie Bitte unbedingt folgendes beachten!!! Die Garantieverlängerung ist nur für den privaten Einsatz möglich! Ist der Rechnungsempfänger eine Firma, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie, auch dann wenn eine Garantieverlängerung gebucht wurde, der berechnete Aufpreis wird rückerstattet. 1. Umfang der Garantie Diese Garantie ist eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB. Garantiegeberin ist die Caponero & Kuhn GbR (nachfolgend „Garantiegeberin“). Dieser Garantie unterfallen alle bei Ihrem Verkäufer*innen gekauften einzeln aufgeführten, installierten Elektroeinbau-, sowie Standgeräte, z. B. Kühl- oder Gefrierschränke, Herde, Mikrowellen, Backöfen, Geschirrspüler und Dunstabzugshauben, sowie Kaffee-Vollautomaten. Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Ihnen gegenüber dem Verkäufer*innen zustehen, nicht eingeschränkt. Die Garantiegeberin übernimmt nach Maßgabe der folgenden Garantiebestimmungen die Kosten der Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions- oder Fabrikationsfehler, Guss- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Die im Schadenfall bezugsberechtigte Person / jur. Person ist in der Kaufrechnung namentlich genannt. Bei Eigentumsübergang bedarf es einer Vertragsumschreibung. Für Kaffee-Vollautomaten und Armaturen gelten zusätzlich die abweichenden und ergänzenden Bestimmungen gem. Punkt 7 und Punkt 8. Der Garantieanspruch setzt voraus, dass die Garantieabwicklung gemäß Punkt 6 (Was tun im Schadensfall?) durchgeführt und gemeldet wurde. Die Garantie erfasst den Ersatz der nachfolgenden Leistungen: Kompetente Service-Leistung ab dem ersten Tag der Übergabe des Gerätes zur Abwicklung von Mangelanzeigen und Koordination der Mangelbeseitigung; Materialkosten und Kosten für die Instandsetzung mangelhafter Teile oder den Austausch durch Neuteile; Arbeitslohn für Fehlerbeseitigung; An- und Abfahrtskosten; Transportkosten (ausgenommen bei Kaffee-Vollautomaten). Kosten für Bedienungs- und/oder Anwendungsfehler, Überprüfung, Orientierungsbesuche, Kostenvoranschläge o.ä. werden nicht erstattet. 2. Beginn und Ende der Garantie Die Garantie beginnt ab Erhalt der bestellten Ware und endet nach Ablauf von 84 Monaten vom Auslieferungsdatum. Die Garantie besteht als Anschlussgarantie nur für Fehler, die nach Ablauf von 24 Monaten seit dem Auslieferungsdatum bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers aufgetreten sind. Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantielaufzeit. 3. Ausschlüsse / Wegfall der Garantie Diese Garantie ist kein Wartungsvertrag. Wartungsarbeiten und der Ersatz von Verschleißteilen werden im Rahmen dieser Garantie nicht ersetzt. Ebenso keine Zusatz- oder Sonderaufwendungen. Die Garantie erstreckt sich daher nicht auf: Schäden durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, chemische oder elektrochemische Einwirkungen von Wasser wie Rost, Laugenverschleppungen, Mahlwerk-Verklebungen, Verstopfungen, Standortwechsel ohne Fachspedition. Geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch nicht erheblich sind. Zubehör wie Backbleche, Auszüge, Geschirrkörbe und Schubfächer Glas, Gummi, Kunststoff, Dichtungen, Emaille, Reinigung / Entkalkung des Gerätes, Leuchtmittel einschließlich der zu deren Betrieb erforderlichen, technischen Vorrichtungen, Türgriffe/Drehgriffe, Schalter und leicht zerbrechliche Materialien. Schäden durch äußere Einflüsse und Ereignisse (z.B. Wasserschaden nach Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen und Elementarschäden. Schäden durch natürliche Abnutzung, Überlastung und falsches Zubehör. Beschädigung der Oberfläche oder der Farbe und Lackierung, z. B. durch den Einsatz von nicht geeigneten Reinigungsmitteln. Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-, Ergänzungs-, Anbauteile, Pflegemittel und nicht freigegebene Verbrauchs- und Wartungsmaterialien. Zum Hauptzweck gewerblich genutzte Geräte. Bei Verstoß gegen diese Garantiebestimmungen oder Nichterfüllung der hier genannten Voraussetzungen, erlischt die Garantie vollständig. Die Garantie erlischt insbesondere bei Reparaturen und Eingriffen durch nicht von uns autorisierten Kundendienste oder bei Selbstvornahme. 4. Garantie-Obergrenze Die Garantiesumme pro Gerät ist auf dessen Neukaufpreis begrenzt. Das gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall die voraussichtlichen Reparaturkosten den Kaufpreis des betreffenden Gerätes übersteigen (Totalschaden) oder ob die voraussichtlichen Reparaturkosten zusammen mit bereits erbrachten Garantieleistungen für dasselbe Gerät dessen Kaufpreis übersteigen. Soweit eine Reparatur den Kaufpreis übersteigen würde, wird anstelle der Reparaturkosten der Kaufpreis des Geräts abzüglich bereits erbrachter Garantieleistungen ersetzt. Bei Überschreiten der Garantieobergrenze erlischt die Garantie vorzeitig, soweit in dieser Höhe geleistet worden ist. 5. Haftung Die Haftung für weitergehende Ansprüche aufgrund eines Defekts (z. B. Fremd- oder Folgeschäden außerhalb des Gerätes, sonstige Begleitschäden) ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung und Haftung des Verkäufers sowie die Haftung des Herstellers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt. 6. Was tun im Schadensfall? Vor einer Reparatur und zur Wahrung der Garantieansprüche müssen Sie einen Schaden innerhalb von 14 Tagen an die Garantiegeberin melden. Dort werden Sie über den weiteren Verlauf der individuellen Schadenabwicklung in Bezug auf die Kundendiensteinschaltung informiert. Einen Schaden können Sie direkt über folgende Internetadresse melden: Internetadresse: www.homeofkitchen.shop/info/kontakt.html oder Servicehotline: +49 6031 69 67 580 Erreichbarkeit: Montag – Freitag von 10:00 - 18:30 Uhr E-Mail: shop@homeofkitchen.shop Caponero & Kuhn GbR - Pfingstweide 30 – D-61169 Friedberg Die Garantie-Abwicklung kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden. 7. Bestimmungen für Kaffee-Vollautomaten Zusätzlich gilt: Die Verbringung der Standgeräte zum Werkskundendienst (hin und zurück) erfolgt grundsätzlich auf eigene Rechnung und Risiko. Die Garantie endet vorzeitig bei Nicht-Einhaltung der werksseitig festgelegten Hinweise für Nutzung, Pflege, Reinigung, Entkalkung / Service, mangelnder Wartung und Reinigung sowie bei Erreichung von 15.000 gebrühten Tassen. Maßgeblich für die Feststellung ist der werksseitige Zähler. Der bestimmungsgemäße Geräte-Service ist im Schadensfall nachzuweisen und muss ebenfalls durch den jeweiligen Werkskundendienst durchgeführt werden, sofern die Werksvorschriften keine Eigenleistung des Benutzers zulassen. Abweichend von Punkt 4 wird die mögliche Leistung pro Gerät auf dessen wirtschaftlichen Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt. Dieser beträgt ab dem 3. Jahr 75%, im 4. Jahr 65% und im 5. Jahr 55% des nachgewiesenen, ursprünglichen Kaufpreises. Dem Kunden bleibt es unbenommen im Einzelfall einen höheren Zeitwert nachzuweisen. 8. Bestimmungen für Armaturen und Armatursysteme Zusätzlich gilt: Eine Garantie für Armaturen und Armatursysteme besteht nur, wenn diese gemäß den Montage- und Dichtmittelanweisungen des Herstellers fachmännisch eingebaut wurden. Ausgeschlossen ist eine Garantieleistung darüber hinaus in folgenden Fällen: Reduzierung der Durchflussmenge durch Verschmutzungen oder Verkalkungen; Undichtigkeiten durch lose Verbindungen; Zu wenig Druck durch unterschiedliche Druckverhältnisse im Leitungsnetz; Schäden an Verschleißteilen wie etwa gerissene Metallummantelung des Brauseschlauchs. Einwilligung zur Datenverarbeitung Durch meine Bestellung der Garantieverlängerung bei home of kitchen erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir angegebenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Vertragsdurchführung, der Schadensbearbeitung (Garantiefall), der Betreuung – speziell auch zur permanenten Weiterentwicklung des Produktes – von der Caponero & Kuhn GbR, Pfingstweide 30, D-61169 Friedberg, der Versicherung, als auch dem Hersteller des Produkts und dem Kundendienst, gespeichert und genutzt werden. Hinweise zum Datenschutz siehe: www.homeofkitchen.shop/info/privatsphaere-und-datenschutz.html
Preis: 2967.05 € | Versand*: 69.00 € -
Garantiebestimmungen zur 2 auf 7 Jahre Anschlussgarantie Bitte unbedingt folgendes beachten!!! Die Garantieverlängerung ist nur für den privaten Einsatz möglich! Ist der Rechnungsempfänger eine Firma, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie, auch dann wenn eine Garantieverlängerung gebucht wurde, der berechnete Aufpreis wird rückerstattet. 1. Umfang der Garantie Diese Garantie ist eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB. Garantiegeberin ist die Caponero & Kuhn GbR (nachfolgend „Garantiegeberin“). Dieser Garantie unterfallen alle bei Ihrem Verkäufer*innen gekauften einzeln aufgeführten, installierten Elektroeinbau-, sowie Standgeräte, z. B. Kühl- oder Gefrierschränke, Herde, Mikrowellen, Backöfen, Geschirrspüler und Dunstabzugshauben, sowie Kaffee-Vollautomaten. Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Ihnen gegenüber dem Verkäufer*innen zustehen, nicht eingeschränkt. Die Garantiegeberin übernimmt nach Maßgabe der folgenden Garantiebestimmungen die Kosten der Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions- oder Fabrikationsfehler, Guss- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Die im Schadenfall bezugsberechtigte Person / jur. Person ist in der Kaufrechnung namentlich genannt. Bei Eigentumsübergang bedarf es einer Vertragsumschreibung. Für Kaffee-Vollautomaten und Armaturen gelten zusätzlich die abweichenden und ergänzenden Bestimmungen gem. Punkt 7 und Punkt 8. Der Garantieanspruch setzt voraus, dass die Garantieabwicklung gemäß Punkt 6 (Was tun im Schadensfall?) durchgeführt und gemeldet wurde. Die Garantie erfasst den Ersatz der nachfolgenden Leistungen: Kompetente Service-Leistung ab dem ersten Tag der Übergabe des Gerätes zur Abwicklung von Mangelanzeigen und Koordination der Mangelbeseitigung; Materialkosten und Kosten für die Instandsetzung mangelhafter Teile oder den Austausch durch Neuteile; Arbeitslohn für Fehlerbeseitigung; An- und Abfahrtskosten; Transportkosten (ausgenommen bei Kaffee-Vollautomaten). Kosten für Bedienungs- und/oder Anwendungsfehler, Überprüfung, Orientierungsbesuche, Kostenvoranschläge o.ä. werden nicht erstattet. 2. Beginn und Ende der Garantie Die Garantie beginnt ab Erhalt der bestellten Ware und endet nach Ablauf von 84 Monaten vom Auslieferungsdatum. Die Garantie besteht als Anschlussgarantie nur für Fehler, die nach Ablauf von 24 Monaten seit dem Auslieferungsdatum bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers aufgetreten sind. Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantielaufzeit. 3. Ausschlüsse / Wegfall der Garantie Diese Garantie ist kein Wartungsvertrag. Wartungsarbeiten und der Ersatz von Verschleißteilen werden im Rahmen dieser Garantie nicht ersetzt. Ebenso keine Zusatz- oder Sonderaufwendungen. Die Garantie erstreckt sich daher nicht auf: Schäden durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, chemische oder elektrochemische Einwirkungen von Wasser wie Rost, Laugenverschleppungen, Mahlwerk-Verklebungen, Verstopfungen, Standortwechsel ohne Fachspedition. Geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch nicht erheblich sind. Zubehör wie Backbleche, Auszüge, Geschirrkörbe und Schubfächer Glas, Gummi, Kunststoff, Dichtungen, Emaille, Reinigung / Entkalkung des Gerätes, Leuchtmittel einschließlich der zu deren Betrieb erforderlichen, technischen Vorrichtungen, Türgriffe/Drehgriffe, Schalter und leicht zerbrechliche Materialien. Schäden durch äußere Einflüsse und Ereignisse (z.B. Wasserschaden nach Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen und Elementarschäden. Schäden durch natürliche Abnutzung, Überlastung und falsches Zubehör. Beschädigung der Oberfläche oder der Farbe und Lackierung, z. B. durch den Einsatz von nicht geeigneten Reinigungsmitteln. Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-, Ergänzungs-, Anbauteile, Pflegemittel und nicht freigegebene Verbrauchs- und Wartungsmaterialien. Zum Hauptzweck gewerblich genutzte Geräte. Bei Verstoß gegen diese Garantiebestimmungen oder Nichterfüllung der hier genannten Voraussetzungen, erlischt die Garantie vollständig. Die Garantie erlischt insbesondere bei Reparaturen und Eingriffen durch nicht von uns autorisierten Kundendienste oder bei Selbstvornahme. 4. Garantie-Obergrenze Die Garantiesumme pro Gerät ist auf dessen Neukaufpreis begrenzt. Das gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall die voraussichtlichen Reparaturkosten den Kaufpreis des betreffenden Gerätes übersteigen (Totalschaden) oder ob die voraussichtlichen Reparaturkosten zusammen mit bereits erbrachten Garantieleistungen für dasselbe Gerät dessen Kaufpreis übersteigen. Soweit eine Reparatur den Kaufpreis übersteigen würde, wird anstelle der Reparaturkosten der Kaufpreis des Geräts abzüglich bereits erbrachter Garantieleistungen ersetzt. Bei Überschreiten der Garantieobergrenze erlischt die Garantie vorzeitig, soweit in dieser Höhe geleistet worden ist. 5. Haftung Die Haftung für weitergehende Ansprüche aufgrund eines Defekts (z. B. Fremd- oder Folgeschäden außerhalb des Gerätes, sonstige Begleitschäden) ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung und Haftung des Verkäufers sowie die Haftung des Herstellers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt. 6. Was tun im Schadensfall? Vor einer Reparatur und zur Wahrung der Garantieansprüche müssen Sie einen Schaden innerhalb von 14 Tagen an die Garantiegeberin melden. Dort werden Sie über den weiteren Verlauf der individuellen Schadenabwicklung in Bezug auf die Kundendiensteinschaltung informiert. Einen Schaden können Sie direkt über folgende Internetadresse melden: Internetadresse: www.homeofkitchen.shop/info/kontakt.html oder Servicehotline: +49 6031 69 67 580 Erreichbarkeit: Montag – Freitag von 10:00 - 18:30 Uhr E-Mail: shop@homeofkitchen.shop Caponero & Kuhn GbR - Pfingstweide 30 – D-61169 Friedberg Die Garantie-Abwicklung kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden. 7. Bestimmungen für Kaffee-Vollautomaten Zusätzlich gilt: Die Verbringung der Standgeräte zum Werkskundendienst (hin und zurück) erfolgt grundsätzlich auf eigene Rechnung und Risiko. Die Garantie endet vorzeitig bei Nicht-Einhaltung der werksseitig festgelegten Hinweise für Nutzung, Pflege, Reinigung, Entkalkung / Service, mangelnder Wartung und Reinigung sowie bei Erreichung von 15.000 gebrühten Tassen. Maßgeblich für die Feststellung ist der werksseitige Zähler. Der bestimmungsgemäße Geräte-Service ist im Schadensfall nachzuweisen und muss ebenfalls durch den jeweiligen Werkskundendienst durchgeführt werden, sofern die Werksvorschriften keine Eigenleistung des Benutzers zulassen. Abweichend von Punkt 4 wird die mögliche Leistung pro Gerät auf dessen wirtschaftlichen Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt. Dieser beträgt ab dem 3. Jahr 75%, im 4. Jahr 65% und im 5. Jahr 55% des nachgewiesenen, ursprünglichen Kaufpreises. Dem Kunden bleibt es unbenommen im Einzelfall einen höheren Zeitwert nachzuweisen. 8. Bestimmungen für Armaturen und Armatursysteme Zusätzlich gilt: Eine Garantie für Armaturen und Armatursysteme besteht nur, wenn diese gemäß den Montage- und Dichtmittelanweisungen des Herstellers fachmännisch eingebaut wurden. Ausgeschlossen ist eine Garantieleistung darüber hinaus in folgenden Fällen: Reduzierung der Durchflussmenge durch Verschmutzungen oder Verkalkungen; Undichtigkeiten durch lose Verbindungen; Zu wenig Druck durch unterschiedliche Druckverhältnisse im Leitungsnetz; Schäden an Verschleißteilen wie etwa gerissene Metallummantelung des Brauseschlauchs. Einwilligung zur Datenverarbeitung Durch meine Bestellung der Garantieverlängerung bei home of kitchen erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir angegebenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Vertragsdurchführung, der Schadensbearbeitung (Garantiefall), der Betreuung – speziell auch zur permanenten Weiterentwicklung des Produktes – von der Caponero & Kuhn GbR, Pfingstweide 30, D-61169 Friedberg, der Versicherung, als auch dem Hersteller des Produkts und dem Kundendienst, gespeichert und genutzt werden. Hinweise zum Datenschutz siehe: www.homeofkitchen.shop/info/privatsphaere-und-datenschutz.html
Preis: 915.19 € | Versand*: 69.00 € -
Garantiebestimmungen zur 2 auf 5 Jahre Anschlussgarantie Für diesen Artikel können Sie mit einen kleinen Aufpreis eine Garantieverlängerung von 2 auf 5 Jahre abschliessen! Bitte unbedingt folgendes beachten!!! Die Garantieverlängerung ist nur für den privaten Einsatz möglich! Ist der Rechnungsempfänger eine Firma, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie, auch dann wenn eine Garantieverlängerung gebucht wurde, der berechnete Aufpreis wird rückerstattet. 1. Umfang der Garantie Diese Garantie ist eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB. Garantiegeberin ist die Caponero & Kuhn GbR (nachfolgend „Garantiegeberin“). Dieser Garantie unterfallen alle bei Ihrem Verkäufer*innen gekauften einzeln aufgeführten, installierten Elektroeinbau-, sowie Standgeräte, z. B. Kühl- oder Gefrierschränke, Herde, Mikrowellen, Backöfen, Geschirrspüler und Dunstabzugshauben, sowie Kaffee-Vollautomaten. Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Ihnen gegenüber dem Verkäufer*innen zustehen, nicht eingeschränkt. Die Garantiegeberin übernimmt nach Maßgabe der folgenden Garantiebestimmungen die Kosten der Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions- oder Fabrikationsfehler, Guss- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Die im Schadenfall bezugsberechtigte Person / jur. Person ist in der Kaufrechnung namentlich genannt. Bei Eigentumsübergang bedarf es einer Vertragsumschreibung. Für Kaffee-Vollautomaten und Armaturen gelten zusätzlich die abweichenden und ergänzenden Bestimmungen gem. Punkt 7 und Punkt 8. Der Garantieanspruch setzt voraus, dass die Garantieabwicklung gemäß Punkt 6 (Was tun im Schadensfall?) durchgeführt und gemeldet wurde. Die Garantie erfasst den Ersatz der nachfolgenden Leistungen: Kompetente Service-Leistung ab dem ersten Tag der Übergabe des Gerätes zur Abwicklung von Mangelanzeigen und Koordination der Mangelbeseitigung; Materialkosten und Kosten für die Instandsetzung mangelhafter Teile oder den Austausch durch Neuteile; Arbeitslohn für Fehlerbeseitigung; An- und Abfahrtskosten; Transportkosten (ausgenommen bei Kaffee-Vollautomaten). Kosten für Bedienungs- und/oder Anwendungsfehler, Überprüfung, Orientierungsbesuche, Kostenvoranschläge o.ä. werden nicht erstattet. 2. Beginn und Ende der Garantie Die Garantie beginnt ab Erhalt der bestellten Ware und endet nach Ablauf von 60 Monaten vom Auslieferungsdatum. Die Garantie besteht als Anschlussgarantie nur für Fehler, die nach Ablauf von 24 Monaten seit dem Auslieferungsdatum bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers aufgetreten sind. Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantielaufzeit. 3. Ausschlüsse / Wegfall der Garantie Diese Garantie ist kein Wartungsvertrag. Wartungsarbeiten und der Ersatz von Verschleißteilen werden im Rahmen dieser Garantie nicht ersetzt. Ebenso keine Zusatz- oder Sonderaufwendungen. Die Garantie erstreckt sich daher nicht auf: Schäden durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, chemische oder elektrochemische Einwirkungen von Wasser wie Rost, Laugenverschleppungen, Mahlwerk-Verklebungen, Verstopfungen, Standortwechsel ohne Fachspedition. Geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch nicht erheblich sind. Zubehör wie Backbleche, Auszüge, Geschirrkörbe und Schubfächer Glas, Gummi, Kunststoff, Dichtungen, Emaille, Reinigung / Entkalkung des Gerätes, Leuchtmittel einschließlich der zu deren Betrieb erforderlichen, technischen Vorrichtungen, Türgriffe/Drehgriffe, Schalter und leicht zerbrechliche Materialien. Schäden durch äußere Einflüsse und Ereignisse (z.B. Wasserschaden nach Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen und Elementarschäden. Schäden durch natürliche Abnutzung, Überlastung und falsches Zubehör. Beschädigung der Oberfläche oder der Farbe und Lackierung, z. B. durch den Einsatz von nicht geeigneten Reinigungsmitteln. Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-, Ergänzungs-, Anbauteile, Pflegemittel und nicht freigegebene Verbrauchs- und Wartungsmaterialien. Zum Hauptzweck gewerblich genutzte Geräte. Bei Verstoß gegen diese Garantiebestimmungen oder Nichterfüllung der hier genannten Voraussetzungen, erlischt die Garantie vollständig. Die Garantie erlischt insbesondere bei Reparaturen und Eingriffen durch nicht von uns autorisierten Kundendienste oder bei Selbstvornahme. 4. Garantie-Obergrenze Die Garantiesumme pro Gerät ist auf dessen Neukaufpreis begrenzt. Das gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall die voraussichtlichen Reparaturkosten den Kaufpreis des betreffenden Gerätes übersteigen (Totalschaden) oder ob die voraussichtlichen Reparaturkosten zusammen mit bereits erbrachten Garantieleistungen für dasselbe Gerät dessen Kaufpreis übersteigen. Soweit eine Reparatur den Kaufpreis übersteigen würde, wird anstelle der Reparaturkosten der Kaufpreis des Geräts abzüglich bereits erbrachter Garantieleistungen ersetzt. Bei Überschreiten der Garantieobergrenze erlischt die Garantie vorzeitig, soweit in dieser Höhe geleistet worden ist. 5. Haftung Die Haftung für weitergehende Ansprüche aufgrund eines Defekts (z. B. Fremd- oder Folgeschäden außerhalb des Gerätes, sonstige Begleitschäden) ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung und Haftung des Verkäufers sowie die Haftung des Herstellers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt. 6. Was tun im Schadensfall? Vor einer Reparatur und zur Wahrung der Garantieansprüche müssen Sie einen Schaden innerhalb von 14 Tagen an die Garantiegeberin melden. Dort werden Sie über den weiteren Verlauf der individuellen Schadenabwicklung in Bezug auf die Kundendiensteinschaltung informiert. Einen Schaden können Sie direkt über folgende Internetadresse melden: Internetadresse: www.homeofkitchen.shop/info/kontakt.html oder Servicehotline: +49 6031 69 67 580 Erreichbarkeit: Montag – Freitag von 10:00 - 18:30 Uhr E-Mail: shop@homeofkitchen.shop Caponero & Kuhn GbR - Pfingstweide 30 – D-61169 Friedberg Die Garantie-Abwicklung kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden. 7. Bestimmungen für Kaffee-Vollautomaten Zusätzlich gilt: Die Verbringung der Standgeräte zum Werkskundendienst (hin und zurück) erfolgt grundsätzlich auf eigene Rechnung und Risiko. Die Garantie endet vorzeitig bei Nicht-Einhaltung der werksseitig festgelegten Hinweise für Nutzung, Pflege, Reinigung, Entkalkung / Service, mangelnder Wartung und Reinigung sowie bei Erreichung von 15.000 gebrühten Tassen. Maßgeblich für die Feststellung ist der werksseitige Zähler. Der bestimmungsgemäße Geräte-Service ist im Schadensfall nachzuweisen und muss ebenfalls durch den jeweiligen Werkskundendienst durchgeführt werden, sofern die Werksvorschriften keine Eigenleistung des Benutzers zulassen. Abweichend von Punkt 4 wird die mögliche Leistung pro Gerät auf dessen wirtschaftlichen Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt. Dieser beträgt ab dem 3. Jahr 75%, im 4. Jahr 65% und im 5. Jahr 55% des nachgewiesenen, ursprünglichen Kaufpreises. Dem Kunden bleibt es unbenommen im Einzelfall einen höheren Zeitwert nachzuweisen. 8. Bestimmungen für Armaturen und Armatursysteme Zusätzlich gilt: Eine Garantie für Armaturen und Armatursysteme besteht nur, wenn diese gemäß den Montage- und Dichtmittelanweisungen des Herstellers fachmännisch eingebaut wurden. Ausgeschlossen ist eine Garantieleistung darüber hinaus in folgenden Fällen: Reduzierung der Durchflussmenge durch Verschmutzungen oder Verkalkungen; Undichtigkeiten durch lose Verbindungen; Zu wenig Druck durch unterschiedliche Druckverhältnisse im Leitungsnetz; Schäden an Verschleißteilen wie etwa gerissene Metallummantelung des Brauseschlauchs. 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Preis: 1224.75 € | Versand*: 69.00 € -
Fit in Finanzen Klasse 8-10 , So habt ihr euer Geld im Griff: Ihre Schüler*innen lernen, wie sie online und offline mit ihrem Geld verantwortungsvoll umgehen Wie kann ich meine Finanzen strukturieren und mein Geld vermehren? Wie vermeide ich eigentlich Schulden? Und wie sichere ich mich im Falle eines Schadens richtig ab? Fragen, auf die Ihre Schüler*innen Antworten suchen, um ihre Zukunftspläne erreichen zu können. Doch im Unterricht werden diese Themen meist nur selten behandelt, denn: Sie sind schwierig zu vermitteln und es gibt kaum geeignete Unterrichtsmaterialen dazu, die Sie als Lehrkraft sich dann mühsam zusammensuchen müssen. Damit ist nun Schluss: In unserem Band erhalten Sie fertig aufbereitete und direkt einsetzbare Kopiervorlagen, die die wichtigsten Fragestellungen zum Thema Finanzen behandeln und dabei immer einen Bezug zur Lebenswelt der Schüler*innen herstellen. Jedes Themenfeld enthält spannende Infotexte mit methodisch abwechslungsreichen und handlungsorientierten Aufgaben in zwei Differenzierungsstufen. Dabei wird den Schüler*innen nicht vorgeschrieben, wie sie zum Beispiel ein Haushaltsbuch führen sollen oder was die "richtige" Anlagestrategie ist. Vielmehr erarbeiten sie eigenständig zu jeder Fragestellung verschiedene Lösungsansätze, stellen Vor- und Nachteile gegenüber und bewerten abschließend, inwieweit diese Ideen für sie selbst infrage kommen. So lernen Ihre Schüler*innen, verantwortungsvoll mit ihrem Geld umzugehen! Die Themen: - Finanzen strukturieren - Geld vermehren - Schulden vermeiden - Im Schadensfall absichern Der Band enthält: - didaktisch-methodische Hinweise - über 40 abwechslungsreiche Arbeitsblätter - Erwartungshorizonte , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Garantiebestimmungen zur 2 auf 5 Jahre Anschlussgarantie Dieser Artikel wird ohne Aufpreis mit einer Garantieverlängerung von 2 auf 5 Jahre angeboten! Bitte unbedingt folgendes beachten!!! Die Garantieverlängerung ist nur für den privaten Einsatz möglich! Ist der Rechnungsempfänger eine Firma, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie obwohl in Ihrer Bestellbestätigung im Artikeltitel "5 Jahre Garantie" steht, eine "automatische Textänderung" ist technisch leider nicht möglich! Die Garantieverlängerung ist aktuell nur für Endverbraucher folgender Länder möglich (siehe Ländertabelle) Befindet sich Leistungsempfänger ausserhalb einer dieser Länder, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie obwohl in Ihrer Bestellbestätigung im Artikeltitel "5 Jahre Garantie" steht, eine "automatische Textänderung" ist technisch leider nicht möglich! 1. Umfang der Garantie Diese Garantie ist eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB. Garantiegeberin ist die Garantie-Datenbank 24 GmbH (nachfolgend „Garantiegeberin“). Dieser Garantie unterfallen alle bei Ihrem Verkäufer*innen gekauften und in der Garantie-Urkunde einzeln aufgeführten, installierten Elektroeinbau-, sowie Standgeräte, z. B. Kühl- oder Gefrierschränke, Herde, Mikrowellen, Backöfen, Geschirrspüler und Dunstabzugshauben, sowie Kaffee-Vollautomaten. Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Ihnen gegenüber dem Verkäufer*innen zustehen, nicht eingeschränkt. Die Garantiegeberin ersetzt Ihnen nach Maßgabe der folgenden Garantiebestimmungen die Kosten der Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions- oder Fabrikationsfehler, Guss- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Die im Schadenfall bezugsberechtigte Person / jur. Person ist in der Urkunde namentlich genannt. Bei Eigentumsübergang bedarf es einer Vertragsumschreibung. Für Kaffee-Vollautomaten und Armaturen gelten zusätzlich die abweichenden und ergänzenden Bestimmungen gem. Punkt 7 und Punkt 8. Der Garantieanspruch setzt voraus, dass die Garantieabwicklung gemäß Punkt 6 (Was tun im Schadensfall?) durchgeführt und gemeldet wurde. Die Garantie erfasst den Ersatz der nachfolgenden Leistungen: Kompetente Service-Leistung ab dem ersten Tag der Übergabe des Gerätes zur Abwicklung von Mangelanzeigen und Koordination der Mangelbeseitigung; Materialkosten und Kosten für die Instandsetzung mangelhafter Teile oder den Austausch durch Neuteile; Arbeitslohn für Fehlerbeseitigung; An- und Abfahrtskosten; Transportkosten (ausgenommen bei Kaffee-Vollautomaten). Kosten für Bedienungs- und/oder Anwendungsfehler, Überprüfung, Orientierungsbesuche, Kostenvoranschläge o.ä. werden nicht erstattet. 2. Beginn und Ende der Garantie Die Garantie beginnt nach Ausstellung dieser Garantieurkunde und endet nach Ablauf von 60 Monaten vom Auslieferungsdatum. Die Garantie besteht als Anschlussgarantie nur für Fehler, die nach Ablauf von 24 Monaten seit dem Auslieferungsdatum bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers aufgetreten sind. Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantielaufzeit. 3. Ausschlüsse / Wegfall der Garantie Diese Garantie ist kein Wartungsvertrag. Wartungsarbeiten und der Ersatz von Verschleißteilen werden im Rahmen dieser Garantie nicht ersetzt. Ebenso keine Zusatz- oder Sonderaufwendungen. Die Garantie erstreckt sich daher nicht auf: Schäden durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, chemische oder elektrochemische Einwirkungen von Wasser wie Rost, Laugenverschleppungen, Mahlwerk-Verklebungen, Verstopfungen, Standortwechsel ohne Fachspedition. Geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch nicht erheblich sind. Zubehör wie Backbleche, Auszüge, Geschirrkörbe und Schubfächer Glas, Gummi, Kunststoff, Dichtungen, Emaille, Reinigung / Entkalkung des Gerätes, Leuchtmittel einschließlich der zu deren Betrieb erforderlichen, technischen Vorrichtungen, Türgriffe/Drehgriffe, Schalter und leicht zerbrechliche Materialien. Schäden durch äußere Einflüsse und Ereignisse (z.B. Wasserschaden nach Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen und Elementarschäden. Schäden durch natürliche Abnutzung, Überlastung und falsches Zubehör. Beschädigung der Oberfläche oder der Farbe und Lackierung, z. B. durch den Einsatz von nicht geeigneten Reinigungsmitteln. Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-, Ergänzungs-, Anbauteile, Pflegemittel und nicht freigegebene Verbrauchs- und Wartungsmaterialien. Zum Hauptzweck gewerblich genutzte Geräte. Bei Verstoß gegen diese Garantiebestimmungen oder Nichterfüllung der hier genannten Voraussetzungen, erlischt die Garantie vollständig. Die Garantie erlischt insbesondere bei Reparaturen und Eingriffen durch nicht von uns autorisierten Kundendienste oder bei Selbstvornahme. 4. Garantie-Obergrenze Die Garantiesumme pro Gerät ist auf dessen Neukaufpreis begrenzt. Das gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall die voraussichtlichen Reparaturkosten den Kaufpreis des betreffenden Gerätes übersteigen (Totalschaden) oder ob die voraussichtlichen Reparaturkosten zusammen mit bereits erbrachten Garantieleistungen für dasselbe Gerät dessen Kaufpreis übersteigen. Soweit eine Reparatur den Kaufpreis übersteigen würde, wird anstelle der Reparaturkosten der Kaufpreis des Geräts abzüglich bereits erbrachter Garantieleistungen ersetzt. Bei Überschreiten der Garantieobergrenze erlischt die Garantie vorzeitig, soweit in dieser Höhe geleistet worden ist. 5. Haftung Die Haftung für weitergehende Ansprüche aufgrund eines Defekts (z. B. Fremd- oder Folgeschäden außerhalb des Gerätes, sonstige Begleitschäden) ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung und Haftung des Verkäufers sowie die Haftung des Herstellers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt. 6. Was tun im Schadensfall? Vor einer Reparatur und zur Wahrung der Garantieansprüche müssen Sie einen Schaden innerhalb von 14 Tagen an die Garantiegeberin für Sie kostenfrei melden. Dort werden Sie über den weiteren Verlauf der individuellen Schadenabwicklung in Bezug auf die Kundendiensteinschaltung informiert. Einen Schaden können Sie direkt über folgende Internetadresse melden: Internetadresse: www.5-jahre-garantie.de oder Servicehotline: +49 6103 391 780 Erreichbarkeit: Montag – Freitag von 09:00 -17:00 Uhr E-Mail: info@garantieschaden.de Garantie-Datenbank 24 GmbH- Hans-Strothoff-Platz1 – D-63303 Dreieich Die Garantie-Abwicklung kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden. 7. Bestimmungen für Kaffee-Vollautomaten Zusätzlich gilt: Die Verbringung der Standgeräte zum Werkskundendienst (hin und zurück) erfolgt grundsätzlich auf eigene Rechnung und Risiko. Die Garantie endet vorzeitig bei Nicht-Einhaltung der werksseitig festgelegten Hinweise für Nutzung, Pflege, Reinigung, Entkalkung / Service, mangelnder Wartung und Reinigung sowie bei Erreichung von 15.000 gebrühten Tassen. Maßgeblich für die Feststellung ist der werksseitige Zähler. Der bestimmungsgemäße Geräte-Service ist im Schadensfall nachzuweisen und muss ebenfalls durch den jeweiligen Werkskundendienst durchgeführt werden, sofern die Werksvorschriften keine Eigenleistung des Benutzers zulassen. Abweichend von Punkt 4 wird die mögliche Leistung pro Gerät auf dessen wirtschaftlichen Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt. Dieser beträgt ab dem 3. Jahr 75%, im 4. Jahr 65% und im 5. Jahr 55% des nachgewiesenen, ursprünglichen Kaufpreises. Dem Kunden bleibt es unbenommen im Einzelfall einen höheren Zeitwert nachzuweisen. 8. Bestimmungen für Armaturen und Armatursysteme Zusätzlich gilt: Eine Garantie für Armaturen und Armatursysteme besteht nur, wenn diese gemäß den Montage- und Dichtmittelanweisungen des Herstellers fachmännisch eingebaut wurden. Ausgeschlossen ist eine Garantieleistung darüber hinaus in folgenden Fällen: Reduzierung der Durchflussmenge durch Verschmutzungen oder Verkalkungen; Undichtigkeiten durch lose Verbindungen; Zu wenig Druck durch unterschiedliche Druckverhältnisse im Leitungsnetz; Schäden an Verschleißteilen wie etwa gerissene Metallummantelung des Brauseschlauchs. Einwilligung zur Datenverarbeitung Durch meine Bestellung der Garantieverlängerung bei home of kitchen erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir angegebenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Vertragsdurchführung, der Schadensbearbeitung (Garantiefall), der Betreuung – speziell auch zur permanenten Weiterentwicklung des Produktes – von der Garantie-Datenbank 24 GmbH, Hans-Strothoff-Platz 1, D-63303 Dreieich, der Versicherung, als auch dem Hersteller des Produkts und dem Kundendienst, gespeichert und genutzt werden. Hinweise zum Datenschutz siehe: https://www.garantiedatenbank.com/datenschutzerklaerung/
Preis: 1597.70 € | Versand*: 69.00 € -
Garantiebestimmungen zur 2 auf 7 Jahre Anschlussgarantie Bitte unbedingt folgendes beachten!!! Die Garantieverlängerung ist nur für den privaten Einsatz möglich! Ist der Rechnungsempfänger eine Firma, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie, auch dann wenn eine Garantieverlängerung gebucht wurde, der berechnete Aufpreis wird rückerstattet. 1. Umfang der Garantie Diese Garantie ist eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB. Garantiegeberin ist die Caponero & Kuhn GbR (nachfolgend „Garantiegeberin“). Dieser Garantie unterfallen alle bei Ihrem Verkäufer*innen gekauften einzeln aufgeführten, installierten Elektroeinbau-, sowie Standgeräte, z. B. Kühl- oder Gefrierschränke, Herde, Mikrowellen, Backöfen, Geschirrspüler und Dunstabzugshauben, sowie Kaffee-Vollautomaten. Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Ihnen gegenüber dem Verkäufer*innen zustehen, nicht eingeschränkt. Die Garantiegeberin übernimmt nach Maßgabe der folgenden Garantiebestimmungen die Kosten der Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions- oder Fabrikationsfehler, Guss- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Die im Schadenfall bezugsberechtigte Person / jur. Person ist in der Kaufrechnung namentlich genannt. Bei Eigentumsübergang bedarf es einer Vertragsumschreibung. Für Kaffee-Vollautomaten und Armaturen gelten zusätzlich die abweichenden und ergänzenden Bestimmungen gem. Punkt 7 und Punkt 8. Der Garantieanspruch setzt voraus, dass die Garantieabwicklung gemäß Punkt 6 (Was tun im Schadensfall?) durchgeführt und gemeldet wurde. Die Garantie erfasst den Ersatz der nachfolgenden Leistungen: Kompetente Service-Leistung ab dem ersten Tag der Übergabe des Gerätes zur Abwicklung von Mangelanzeigen und Koordination der Mangelbeseitigung; Materialkosten und Kosten für die Instandsetzung mangelhafter Teile oder den Austausch durch Neuteile; Arbeitslohn für Fehlerbeseitigung; An- und Abfahrtskosten; Transportkosten (ausgenommen bei Kaffee-Vollautomaten). Kosten für Bedienungs- und/oder Anwendungsfehler, Überprüfung, Orientierungsbesuche, Kostenvoranschläge o.ä. werden nicht erstattet. 2. Beginn und Ende der Garantie Die Garantie beginnt ab Erhalt der bestellten Ware und endet nach Ablauf von 84 Monaten vom Auslieferungsdatum. Die Garantie besteht als Anschlussgarantie nur für Fehler, die nach Ablauf von 24 Monaten seit dem Auslieferungsdatum bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers aufgetreten sind. Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantielaufzeit. 3. Ausschlüsse / Wegfall der Garantie Diese Garantie ist kein Wartungsvertrag. Wartungsarbeiten und der Ersatz von Verschleißteilen werden im Rahmen dieser Garantie nicht ersetzt. Ebenso keine Zusatz- oder Sonderaufwendungen. Die Garantie erstreckt sich daher nicht auf: Schäden durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, chemische oder elektrochemische Einwirkungen von Wasser wie Rost, Laugenverschleppungen, Mahlwerk-Verklebungen, Verstopfungen, Standortwechsel ohne Fachspedition. Geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch nicht erheblich sind. Zubehör wie Backbleche, Auszüge, Geschirrkörbe und Schubfächer Glas, Gummi, Kunststoff, Dichtungen, Emaille, Reinigung / Entkalkung des Gerätes, Leuchtmittel einschließlich der zu deren Betrieb erforderlichen, technischen Vorrichtungen, Türgriffe/Drehgriffe, Schalter und leicht zerbrechliche Materialien. Schäden durch äußere Einflüsse und Ereignisse (z.B. Wasserschaden nach Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen und Elementarschäden. Schäden durch natürliche Abnutzung, Überlastung und falsches Zubehör. Beschädigung der Oberfläche oder der Farbe und Lackierung, z. B. durch den Einsatz von nicht geeigneten Reinigungsmitteln. Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-, Ergänzungs-, Anbauteile, Pflegemittel und nicht freigegebene Verbrauchs- und Wartungsmaterialien. Zum Hauptzweck gewerblich genutzte Geräte. Bei Verstoß gegen diese Garantiebestimmungen oder Nichterfüllung der hier genannten Voraussetzungen, erlischt die Garantie vollständig. Die Garantie erlischt insbesondere bei Reparaturen und Eingriffen durch nicht von uns autorisierten Kundendienste oder bei Selbstvornahme. 4. Garantie-Obergrenze Die Garantiesumme pro Gerät ist auf dessen Neukaufpreis begrenzt. Das gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall die voraussichtlichen Reparaturkosten den Kaufpreis des betreffenden Gerätes übersteigen (Totalschaden) oder ob die voraussichtlichen Reparaturkosten zusammen mit bereits erbrachten Garantieleistungen für dasselbe Gerät dessen Kaufpreis übersteigen. Soweit eine Reparatur den Kaufpreis übersteigen würde, wird anstelle der Reparaturkosten der Kaufpreis des Geräts abzüglich bereits erbrachter Garantieleistungen ersetzt. Bei Überschreiten der Garantieobergrenze erlischt die Garantie vorzeitig, soweit in dieser Höhe geleistet worden ist. 5. Haftung Die Haftung für weitergehende Ansprüche aufgrund eines Defekts (z. B. Fremd- oder Folgeschäden außerhalb des Gerätes, sonstige Begleitschäden) ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung und Haftung des Verkäufers sowie die Haftung des Herstellers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt. 6. Was tun im Schadensfall? Vor einer Reparatur und zur Wahrung der Garantieansprüche müssen Sie einen Schaden innerhalb von 14 Tagen an die Garantiegeberin melden. Dort werden Sie über den weiteren Verlauf der individuellen Schadenabwicklung in Bezug auf die Kundendiensteinschaltung informiert. Einen Schaden können Sie direkt über folgende Internetadresse melden: Internetadresse: www.homeofkitchen.shop/info/kontakt.html oder Servicehotline: +49 6031 69 67 580 Erreichbarkeit: Montag – Freitag von 10:00 - 18:30 Uhr E-Mail: shop@homeofkitchen.shop Caponero & Kuhn GbR - Pfingstweide 30 – D-61169 Friedberg Die Garantie-Abwicklung kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden. 7. Bestimmungen für Kaffee-Vollautomaten Zusätzlich gilt: Die Verbringung der Standgeräte zum Werkskundendienst (hin und zurück) erfolgt grundsätzlich auf eigene Rechnung und Risiko. Die Garantie endet vorzeitig bei Nicht-Einhaltung der werksseitig festgelegten Hinweise für Nutzung, Pflege, Reinigung, Entkalkung / Service, mangelnder Wartung und Reinigung sowie bei Erreichung von 15.000 gebrühten Tassen. Maßgeblich für die Feststellung ist der werksseitige Zähler. Der bestimmungsgemäße Geräte-Service ist im Schadensfall nachzuweisen und muss ebenfalls durch den jeweiligen Werkskundendienst durchgeführt werden, sofern die Werksvorschriften keine Eigenleistung des Benutzers zulassen. Abweichend von Punkt 4 wird die mögliche Leistung pro Gerät auf dessen wirtschaftlichen Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt. Dieser beträgt ab dem 3. Jahr 75%, im 4. Jahr 65% und im 5. Jahr 55% des nachgewiesenen, ursprünglichen Kaufpreises. Dem Kunden bleibt es unbenommen im Einzelfall einen höheren Zeitwert nachzuweisen. 8. Bestimmungen für Armaturen und Armatursysteme Zusätzlich gilt: Eine Garantie für Armaturen und Armatursysteme besteht nur, wenn diese gemäß den Montage- und Dichtmittelanweisungen des Herstellers fachmännisch eingebaut wurden. Ausgeschlossen ist eine Garantieleistung darüber hinaus in folgenden Fällen: Reduzierung der Durchflussmenge durch Verschmutzungen oder Verkalkungen; Undichtigkeiten durch lose Verbindungen; Zu wenig Druck durch unterschiedliche Druckverhältnisse im Leitungsnetz; Schäden an Verschleißteilen wie etwa gerissene Metallummantelung des Brauseschlauchs. 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Preis: 1086.00 € | Versand*: 69.00 € -
Der RENZ Brief- und Paketkasten eQUBO ermöglicht den bequemen & kontaktlosen Paketempfang rund um die Uhr. Mit dem eQUBO können Pakete, Waren und Einkäufe ohne persönlichen Kontakt empfangen und ebenso retourniert werden. Der eQUBO verfügt über zwei Paketfächer (XS und XL) sowie einen Briefkasten . Der eQUBO ist aus robusten, korrosionsgeschützten Materialien gefertigt und ist durch die hochwertige Verarbeitung besonders langlebig und witterungsbeständig. Das zentrale Element des Paketkastens ist die RCU Steuereinheit mit einem intuitiv zu bedienenden Touchdisplay. Die Steuereinheit wird mittels der myRENZbox-App, PIN oder dem separat erhältlichen Schlüsselchip bedient. Mit der APP können sie den eQUBO bedienen und PINs verwalten. Außerdem erhalten sie PUSH-Nachrichten, wenn ein Paket in ihrem eQUBO hinterlegt oder Ware entnommen wurde. Das Empfangen von Paketen ist durch den einmaligen Abschluss eines Ablagevertrags mit jeden Paketdienstleister möglich. Die Links zu Abstellgenehmigungen der wichtigsten Paketdienstleister finden Sie unter www.renzgroup.de/rcu-starterkit Durch die Paketversicherung sind die Pakete in Ihrem eQUBO für zwei Jahre bis zu einer Höhe von 1.000 ? pro Schadensfall und gegen Diebstahl versichert. Die Versicherung kann ab dem dritten Jahr über einen separat abschließbaren Service-Vertrag verlängert werden. Der integrierte Briefkasten ist mit der geräuschdämpfenden RSK-Einwurfklappe ausgestattet. Das Regenableitsystem sorgt dafür, dass die eingeworfene Post stets trocken bleibt. Der eQUBO wird komplett in der gewünschten RAL-Farbe matt beschichtet. Die gängigsten Farben können sie in unserem Shop direkt bestellen, für einen besonderen Farbwunsch wählen sie bitte die Option RAL nach Wunsch aus und hinterlegen im Kommentarfeld bei Ihrer Bestellung die gewünschte RAL-Farbe. Der eQUBO wird freistehend vor Ihrem Haus montiert. Die Montage kann ohne Handwerker erfolgen. Maße des eQUBO 23-0-10023 Gesamtmaß des Paketkastens: 545 x 1215 x 415 mm Paketkasten XS: 545 x 129 x 415 mm, 29 l Paketkasten XL: 545 x 776 x 415 mm, 173 l ** Briefkästen sind Sonderanfertigungen und somit vom Umtausch ausgeschlossen!**
Preis: 4438.44 € | Versand*: 0.00 €
Ähnliche Suchbegriffe für Schadensfall:
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Wer haftet für einen Schadensfall aufgrund von schlecht verpackter Ware beim Versand mit DHL?
Grundsätzlich haftet der Versender für einen Schadensfall, wenn die Ware unsachgemäß verpackt wurde. DHL übernimmt jedoch eine begrenzte Haftung für den Schaden, abhängig von der Art des Versands und dem Wert der Ware. Es ist ratsam, den Schaden unverzüglich bei DHL zu melden und gegebenenfalls eine Schadensersatzforderung geltend zu machen.
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Was sind die rechtlichen Verpflichtungen eines Versicherungsnehmers in Bezug auf die Offenlegung von relevanten Informationen bei der Beantragung einer Versicherung und wie können Versicherungsnehmer sicherstellen, dass sie ihre Pflichten erfüllen, um im Falle eines Schadensfall angemessen abgesichert zu sein?
Als Versicherungsnehmer ist man gesetzlich verpflichtet, alle relevanten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig offenzulegen, die für die Risikobewertung und die Festlegung der Versicherungsprämie relevant sind. Dazu gehören beispielsweise Vorerkrankungen, Vorschäden oder gefährliche Hobbys. Um sicherzustellen, dass man seine Pflichten erfüllt, sollte man den Antrag sorgfältig ausfüllen und alle Fragen ehrlich beantworten. Zudem ist es ratsam, alle relevanten Unterlagen und Informationen bereitzuhalten, um im Falle von Rückfragen seitens des Versicherers schnell reagieren zu können. Eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Versicherungsunterlagen ist ebenfalls wichtig, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen weiterhin
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Was ist ein Schadensfall?
Ein Schadensfall bezieht sich auf einen Vorfall, bei dem ein Schaden an Eigentum oder Personen auftritt. Dies kann durch Unfälle, Naturkatastrophen, Diebstahl oder andere unvorhergesehene Ereignisse verursacht werden. In der Regel wird ein Schadensfall gemeldet, um eine Versicherung zu informieren und eine Entschädigung zu erhalten. Die Versicherung prüft dann den Schadensfall, um festzustellen, ob er durch die Police abgedeckt ist und in welchem Umfang eine Entschädigung geleistet wird. Es ist wichtig, Schadensfälle genau zu dokumentieren und alle relevanten Informationen für die Versicherung bereitzustellen, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.
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Welche Maßnahmen sollten Unternehmen in verschiedenen Branchen ergreifen, um sich auf einen möglichen Schadensfall vorzubereiten und die Auswirkungen auf ihre Mitarbeiter, Kunden und Geschäftsabläufe zu minimieren?
Unternehmen sollten zunächst eine umfassende Risikoanalyse durchführen, um potenzielle Schadensszenarien zu identifizieren und entsprechende Notfallpläne zu entwickeln. Darüber hinaus ist es wichtig, klare Kommunikationswege und -protokolle zu etablieren, um im Ernstfall schnell und effektiv mit Mitarbeitern, Kunden und anderen relevanten Stakeholdern zu kommunizieren. Zudem sollten Unternehmen regelmäßige Schulungen und Übungen für ihre Mitarbeiter durchführen, um sicherzustellen, dass diese im Falle eines Schadensfalles angemessen reagieren können. Schließlich ist es ratsam, enge Beziehungen zu Lieferanten, Versicherern und anderen Partnern aufzubauen, um im Ernstfall schnell auf externe Ressourcen und Unterstützung zugreifen zu können
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In welchen Bereichen kann ein Schadensfall auftreten und welche Maßnahmen sollten ergriffen werden, um die Auswirkungen zu minimieren?
Ein Schadensfall kann in verschiedenen Bereichen auftreten, wie zum Beispiel in der Industrie, im Verkehr, im Gesundheitswesen oder im Umweltschutz. Um die Auswirkungen zu minimieren, sollten sofortige Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit von Personen und die Umwelt zu gewährleisten. Dazu gehören Evakuierungsmaßnahmen, das Stoppen von gefährlichen Prozessen oder das Eindämmen von Schadstoffen. Zudem ist es wichtig, den Schaden zu dokumentieren und eine umfassende Analyse durchzuführen, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden.
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Übernimmt die Versicherung den Schadensfall des Einbruchs?
Ob die Versicherung den Schadensfall eines Einbruchs übernimmt, hängt von den genauen Bedingungen des Versicherungsvertrags ab. In der Regel sind Einbrüche jedoch durch eine Hausratversicherung abgedeckt. Es ist wichtig, den Schaden so schnell wie möglich bei der Versicherung zu melden und alle erforderlichen Unterlagen einzureichen.
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Hat man bei der ADAC KFZ-Versicherung einen Schadensrabatt, also keine Rückstufung bei einem Schadensfall?
Ja, bei der ADAC KFZ-Versicherung gibt es einen Schadensrabatt, der eine Rückstufung bei einem Schadensfall verhindert. Der Schadensfreiheitsrabatt wird bei jedem schadenfreien Jahr erhöht und kann bis zu einer bestimmten Stufe ansteigen, ab der er dann konstant bleibt. Bei einem Schadensfall wird der Rabatt in der Regel nicht zurückgestuft.
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Wer haftet im Schadensfall, wenn man das Untertischgerät selbst anschließt?
Wenn man das Untertischgerät selbst anschließt und es zu einem Schadensfall kommt, haftet man in der Regel selbst für den entstandenen Schaden. Es liegt in der Verantwortung desjenigen, der das Gerät installiert hat, sicherzustellen, dass dies fachgerecht und gemäß den geltenden Vorschriften erfolgt. Wenn dabei Fehler gemacht werden, kann dies zu Schäden führen, für die man selbst haftbar gemacht werden kann.
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Wie ist der Ablauf bei einem Schadensfall mit DHL?
Im Falle eines Schadensfalls mit DHL sollten Sie zunächst den Schaden dokumentieren, indem Sie Fotos machen und eine genaue Beschreibung des Schadens verfassen. Anschließend sollten Sie den Kundenservice von DHL kontaktieren und den Schaden melden. DHL wird dann eine Schadensprüfung durchführen und Ihnen entsprechend eine Entschädigung oder Ersatzleistung anbieten.
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Muss ein Netzkabel/Stromkabel ein bestimmtes Prüfzertifikat haben, damit es im Schadensfall nicht von einer Versicherung beanstandet werden kann?
Es gibt keine allgemeingültige Regelung, dass ein Netzkabel oder Stromkabel ein bestimmtes Prüfzertifikat haben muss, um von einer Versicherung im Schadensfall nicht beanstandet zu werden. Die Versicherungsbedingungen können jedoch von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein, daher ist es ratsam, die Versicherungsbedingungen im Voraus zu prüfen oder sich direkt mit der Versicherung in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass das verwendete Kabel den Anforderungen entspricht. Im Allgemeinen ist es jedoch empfehlenswert, zertifizierte und qualitativ hochwertige Kabel zu verwenden, um das Risiko von Schäden zu minimieren.
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In welchen Bereichen kann ein Schadensfall auftreten und welche Maßnahmen sollten ergriffen werden, um die Auswirkungen eines Schadensfalls zu minimieren?
Ein Schadensfall kann in verschiedenen Bereichen auftreten, wie zum Beispiel in der Industrie, im Verkehr, im Gesundheitswesen oder im privaten Bereich. Um die Auswirkungen eines Schadensfalls zu minimieren, sollten sofortige Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten. Dazu gehören Evakuierungsmaßnahmen, die Alarmierung von Rettungsdiensten und die Bereitstellung von Erste-Hilfe-Maßnahmen. Des Weiteren ist es wichtig, den Schaden zu dokumentieren, um die Ursachen zu analysieren und Maßnahmen zur Verhinderung zukünftiger Schadensfälle zu ergreifen.
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Was ist zu tun, wenn es zu einem Schadensfall bei In-Ear-Kopfhörern oder Hygieneartikeln kommt?
Wenn es zu einem Schadensfall bei In-Ear-Kopfhörern oder Hygieneartikeln kommt, sollten Sie zunächst die Bedienungsanleitung überprüfen, um zu sehen, ob es spezifische Anweisungen für solche Fälle gibt. Wenn nicht, sollten Sie den Kundenservice des Herstellers kontaktieren und den Vorfall melden. Sie können auch prüfen, ob es eine Garantie oder eine Rückgaberegelung gibt, die Ihnen eine Erstattung oder einen Austausch ermöglicht.