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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

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  • Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

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  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Wie viel Prozent zahlt der Arbeitgeber in die Unfallversicherung?

    Wie viel Prozent zahlt der Arbeitgeber in die Unfallversicherung? Die genaue Höhe des Beitrags, den der Arbeitgeber in die Unfallversicherung einzahlt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Berufsgenossenschaft, in der das Unternehmen registriert ist, und der Gefahrenklasse, in der die Mitarbeiter eingestuft sind. In der Regel liegt der Beitragssatz für die Unfallversicherung zwischen 1% und 3% der Bruttolohnsumme, wobei der Arbeitgeber in der Regel den Großteil dieser Kosten trägt. Die genaue Höhe des Beitrags wird jährlich neu festgelegt und kann je nach Entwicklung der Unfallzahlen und der finanziellen Situation der Berufsgenossenschaft variieren. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich über die genauen Konditionen und Leistungen der Unfallversicherung informieren, um im Falle eines Arbeitsunfalls optimal abgesichert zu sein.

  • Wie können Arbeitgeber für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz sorgen?

    Arbeitgeber können für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz sorgen, indem sie regelmäßige Sicherheitsschulungen anbieten, geeignete Schutzausrüstung bereitstellen und regelmäßige Inspektionen durchführen, um potenzielle Gefahren zu identifizieren und zu beseitigen. Zudem sollten sie ein offenes Kommunikationsklima schaffen, in dem Mitarbeiter Bedenken und Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen äußern können. Es ist auch wichtig, dass Arbeitgeber die Einhaltung aller relevanten Gesetze und Vorschriften zum Arbeitsschutz gewährleisten.

  • Wie können Arbeitgeber effektiv für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz sorgen?

    Arbeitgeber können für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz sorgen, indem sie regelmäßige Schulungen und Trainings zu Sicherheitsmaßnahmen anbieten, eine sichere Arbeitsumgebung gewährleisten und Risikobewertungen durchführen. Zudem sollten sie Sicherheitsrichtlinien und -verfahren klar kommunizieren und sicherstellen, dass alle Mitarbeiter diese einhalten. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber auch auf das Feedback der Mitarbeiter hören und ihre Bedenken ernst nehmen, um eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten.

  • Verbietet der Arbeitgeber Perücken?

    Es ist unwahrscheinlich, dass ein Arbeitgeber das Tragen von Perücken generell verbietet, es sei denn, es gibt einen spezifischen Grund wie Sicherheitsbedenken oder eine bestimmte Unternehmenspolitik. In den meisten Fällen ist das Tragen einer Perücke eine persönliche Entscheidung und sollte vom Arbeitgeber respektiert werden, solange es keine Auswirkungen auf die Arbeit oder das Erscheinungsbild des Mitarbeiters hat. Es ist jedoch immer ratsam, die Unternehmensrichtlinien zu überprüfen oder mit dem Arbeitgeber zu sprechen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


  • Das Weisungsrecht der Arbeitgeber (Peters, Dietlinde-Bettina)
    Das Weisungsrecht der Arbeitgeber (Peters, Dietlinde-Bettina)

    Das Weisungsrecht der Arbeitgeber , Zum Werk Worauf es bei einer rechtmäßigen Weisung ankommt, wird anhand von Grundsätzen, die sich aus arbeitsvertraglichen Regelungen und Rechtsprechung ergeben, erläutert. Betrachtet wird hierbei die ganze Bandbreite von einfachen täglichen bis hin zu mitbestimmungspflichtigen Weisungen. Aus den Erkenntnissen werden praktische Lösungen abgeleitet. Das Werk ist in folgende Kapitel gegliedert: Grundbegriffe zum Weisungsrecht Inhaltliche Durchführung der Arbeitsleistung Zeit der Arbeitsleistung Ort der Arbeitsleistung Generelle Anordnung zum Ordnungsverhalten im Betrieb Einschränkung und Erweiterung des Weisungsrechts bei besonderen Personengruppen Handlungsalternativen für die Arbeitgeberin bei Nichtbefolgung der Weisung Handlungsalternativen für den Arbeitnehmer bei einer unwirksamen Weisung Vorteile auf einen Blick Rechtmäßigkeit und Akzeptanz von Weisungen Nachschlagewerk für konkrete Fragen zum Weisungsrecht Lösungsansätze anhand von Fallgruppen Zur Neuauflage Neueste Rechtsprechung wurde eingearbeitet und erläutert. Zahlreiche Fallbeispiele illustrieren die Rechtslage. Zielgruppe Für Personalabteilungen und Betriebsräte, Führungskräfte, Anwälte, die im Arbeitsrecht beraten, und Arbeitsgerichte. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20210322, Produktform: Kartoniert, Autoren: Peters, Dietlinde-Bettina, Auflage: 21002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Keyword: Überstunden; Anordnung; Low Performer; Unwirksame Weisung; Dienstliche Weisung; Direktionsrecht; Mitbestimmung; Hauptleistungspflicht; Loyalitätspflicht, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XVIII, Seitenanzahl: 254, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Länge: 223, Breite: 142, Höhe: 22, Gewicht: 470, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406737985, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2519388

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  • Kann Arbeitgeber krankheitsgrund erfragen?

    Ja, Arbeitgeber dürfen nach dem Grund für eine Krankmeldung fragen, jedoch sollte die Frage angemessen und respektvoll gestellt werden. Arbeitgeber haben ein berechtigtes Interesse daran, zu wissen, warum ein Mitarbeiter krank ist, um gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen zu können, um die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Es ist jedoch wichtig, dass Arbeitgeber die Privatsphäre und den Datenschutz ihrer Mitarbeiter respektieren und keine übermäßig persönlichen Informationen verlangen. Letztendlich sollte die Frage nach dem Krankheitsgrund im Rahmen des arbeitsrechtlich Zulässigen und unter Berücksichtigung des Datenschutzes gestellt werden.

  • Wann Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber?

    Ein Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber kann in verschiedenen Situationen ausgesprochen werden, zum Beispiel wenn die Gesundheit oder Sicherheit des Arbeitnehmers gefährdet ist. Dies kann der Fall sein, wenn schwangere Frauen bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausüben dürfen, um das ungeborene Kind zu schützen. Auch bei akuten gesundheitlichen Problemen oder Verletzungen kann ein Beschäftigungsverbot angeordnet werden. In solchen Fällen ist es wichtig, dass der Arbeitgeber die Gesundheit und das Wohlergehen seiner Mitarbeiter im Blick behält und entsprechende Maßnahmen ergreift. Wann genau ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden sollte, hängt von den individuellen Umständen ab und sollte im Zweifelsfall mit einem Arzt oder einer anderen Fachkraft besprochen werden.

  • Warum Rossmann als Arbeitgeber?

    Warum Rossmann als Arbeitgeber?

  • Kann Arbeitgeber Flexirente ablehnen?

    Kann Arbeitgeber Flexirente ablehnen? Die Flexirente ist ein freiwilliges Modell, bei dem Arbeitnehmer bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen können. Arbeitgeber können die Flexirente grundsätzlich nicht ablehnen, da es sich um ein gesetzlich verankertes Modell handelt. Allerdings müssen Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber rechtzeitig über ihren Wunsch nach Flexirente informieren und gemeinsam eine Lösung für den Übergang in den Ruhestand finden. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer offen miteinander kommunizieren und gemeinsam die bestmögliche Lösung für beide Seiten finden. Letztendlich liegt es im Interesse beider Parteien, eine einvernehmliche Regelung zu treffen, um einen reibungslosen Übergang in den Ruhestand zu gewährleisten.

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